AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 01:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/54c7d4a4-eef1-492e-b166-dbc7180c6107/

Kindertagesstätten-Möbel - Rahmenvertrag

Notice-ID: 54c7d4a4-eef1-492e-b166-dbc7180c6107 · Procedure-ID: 14c7641b-6f5e-49a3-a8dc-7bb09f116422

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Submission, Hannover
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
11.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39161000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
1.760.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) beabsichtigt, Kindertagesstätten-Möbel mit einem Bedarf von 2.100.000,- brutto in 3 Jahren zu beschaffen. Zur Bedarfsdeckung soll im Zuge dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden. Die Einzelaufträge werden nach diesen Vorgaben von den einzelnen Dienststellen (vorrangig dem Fachbereich Jugend und Familie und den Kindertagesstätten) bedarfsbezogen in eigener Verantwortung erteilt und entsprechend abgerechnet.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
29.02.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
136 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Bauen u. Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).