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Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - Automatisches-Fahrgastzählsystem (AFZS) - Cluster Tübingen+
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH · Ulm · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) und eines Hintergrundsystems für den ÖPNV.
- Das Projekt umfasst 3 Lose für die fahrzeugseitigen Komponenten und das Hintergrundsystem.
- Die Datenverarbeitung muss den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg entsprechen und über ein mandantenfähiges System erfolgen.
- Bieter müssen Erfahrung mit der Einführung und dem Betrieb von AFZS sowie der Einhaltung von Förderrichtlinien nachweisen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) mit Sitz in Ulm koordiniert seit dem 1. Januar 1998 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach und Landkreis Neu-Ulm. Seit 2024 agiert DING als Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer GmbH mit ausschließlich öffentlichen Gesellschaftern und übernimmt im Auftrag des Landkreises Biberach die Koordination eines interkommunalen Projekts zur Einführung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) für insbesondere die elf Stadt- und Landkreisen des sogenannten "AFZS-Clusters Tübingen+". Das Cluster Tübingen+ umfasst alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen sowie zusätzlich die Landkreise Freudenstadt und Heidenheim. Ziel des Projekts ist die zeitnahe flächendeckende Einführung und der Betrieb von AFZS, um Fahrgastdaten gemäß den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (§§ 15 ÖPNVG BW i. V. m. ÖPNV-VO) in landesweit vergleichbarer Qualität zu erheben. Die Daten sollen über ein gemeinsames, mandantenfähiges Hintergrundsystem verarbeitet und dem Land zentral übermittelt werden. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, welche nicht dem Cluster Tübingen+ angehören, beteiligen sich ebenfalls an der Rahmenvereinbarung zur Beschaffung eines autarken Fahrgastzählsystems, verbleiben jedoch hinsichtlich des Hintergrundsystems im Cluster Südbaden. Zur Umsetzung wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach §§ 1 und 25 GKZ geschlossen, in der die Stadt- und Landkreise ihre Zusammenarbeit regeln. Der Landkreis Biberach übernimmt unter anderem als "erfüllender/mandatierter Landkreis" die operative Verantwortung für die Ausschreibungen, sowie die Einrichtung und den Betrieb des regionalen Hintergrundsystems (RHGS) und hat die AFZS-Servicestelle bei DING mit einem überwiegenden Anteil der damit einhergehenden Aufgaben beauftragt. Die betroffenen Land- und Stadtkreise des Cluster Tübingen+ haben sich darauf
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Abs. 3 Nr. 2 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 17 VgV. Mit dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber - nachfolgend Bieter - aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen; insbesondere sind die Softwarebestandteile (Flottenmanagement, Gerätekonfiguration, Diagnose, Fernwartung) für die Bewertung hinsichtlich der Qualitätsmerkmale Funktionsumfang, Ausgereiftheit und Usability vorzuführen; ggf. finden Verhandlungsgespräche statt. Des Weiteren wird eine Bemusterung (siehe im Einzelnen XVII) bzgl. der Schnittstellendaten gemäß VDV-457-2 stattfinden. Hierzu haben die Bieter einen Datensatz mit Angebotsabgabe zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieterzahl nach Abgabe der ersten verbindlichen Angebote zu reduzieren und nur mit den drei Bestbietenden in Bietergespräche und oder Verhandlungen einzutreten oder gänzlich auf Bietergespräche und oder Verhandlungen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten verbindlichen Erstangebote eine Vergabeentscheidung zu treffen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung 50 %Qualität
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage P) und die Leistungspunkte aus der in der Angebotsphase beigefügten Wertungsmatrix (Anlage W).
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Preis 50 %
Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach den Vergabekriterien gebildet. Der Preis wird nicht das einzige Zuschlagskriterium sein. Die Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Wertungspreis des Preisblattes (Anlage P) und die Leistungspunkte aus der in der Angebotsphase beigefügten Wertungsmatrix (Anlage W).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 265 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Derovis GmbH · DILAX Intelcom GmbH · iris-GmbH infrared & intelligent sensorsAuftragsvolumen (Rahmen) 1.500.000 €1 Veröffentlichung
- 10.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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