AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 21:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/54d5e4aa-e602-4612-b44c-4a4a44044c62/

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES, Bremerhaven
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
04.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31210000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im öffentlichen Netz besteht zwischen dem 110/20-kV-Trafo und dem Netzanschlusspunkt des DyNaLab eine Resonanzstelle, die durch die ARUs der Umrichtersysteme am DyNaLab angeregt werden kann. Um dieses unerwünschte Verhalten bzw. die Resonanzstelle zu unterdrücken, soll ein Filter installiert werden, der die durch die Umrichter netzseitig erzeugten Oberschwingungen bzw. Harmonischen dämpft. Das zu beschaffende Filter wird an den Netzanschlusspunkt des Fraunhofer IWES am Standort DyNaLab gekoppelt. Im Jahr 2018 wurde bereits ein vergleichbares Filter zur Dämpfung harmonischer Oberwellen einer Netznachbildungsanlage installiert. Das Filterdesign muss ähnliche Komponenten verwenden, sodass unter anderem Widerstände und Kondensatoren zwischen den beiden Systemen austauschbar sind.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2026
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).