AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/54f46c8b-d797-4ff6-aa92-23e153ef6774/

Landratsamt Erlangen-Höchstadt: Beschaffung von Atemschutztechnik

Notice-ID: 54f46c8b-d797-4ff6-aa92-23e153ef6774 · Procedure-ID: 773bd5be-0359-4302-aa26-ed102a5425eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Erlangen-Höchstadt, Erlangen
Veröffentlicht
17.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35111100 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Auftragsvolumen (Rahmen)
800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtig die Beschaffung von Atemschutztechnik für die von ihm betriebene landkreiseigene Atemschutzwerkstatt. Aufgrund des regelmäßigen und umfangreichen Bedarfs an Ersatzbeschaffungen, Ersatzteilen und Prüfsets wird eine Rahmenvereinbarung für Produkte der Firma MSA und kompatibles Zubehör zur Beschaffung verschiedener Materialien abgeschlossen. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt kommt ausschließlich Atemschutztechnik der Hersteller Dräger und MSA zum Einsatz. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokument "Leistungsbeschreibung_Preisblatt_LRA_ERH_Atemschutztechnik".

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
17.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).