AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 17:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/552f67d7-69fa-4b73-b9a6-8b90659e2012/

Neubau Feuerwehrgerätehaus Michelbach

Notice-ID: 552f67d7-69fa-4b73-b9a6-8b90659e2012 · Procedure-ID: f43f3411-1ea4-4ccf-b150-9fc117430945

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeindeverwaltung Aglasterhausen, Aglasterhausen
Veröffentlicht
14.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Aglasterhausen plant einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Aglasterhausen im Ortsteil Michelbach. Die vorliegende Entwurfsplanung des Architekturbüros Müller soll dabei Grundlage des Neubaus sein. Der geplante Baukörper gliedert sich in zwei Bereiche: eingeschossiger Bereich „Fahrzeughalle“ und zweigeschossiger Bereich mit Technikraum und Umkleide- / Sanitärbereiche sowie Schulungsraum, Teeküche, Lehrmittel- / Putzraum und WC’s im OG. Die Fahrzeughalle soll so errichtet werden, dass dort 3 Fahrzeuge 2 Einsatzfahrzeuge und 1 Mannschaftstransportwagen) abgestellt werden könnten.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.05.2025
Ende
20.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.04.2025
Zuschlagsentscheidung
08.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).