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Bereitstellung, Betrieb (inkl. Hosting) und Support einer IT-Anwendung zur Digitalisierung der Vorgänge in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, das Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich, das Management im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und einer Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung
Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) vertreten durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz · Bad Langensalza · Thüringen · Landesbehörde
Angebote bis 22.09.2026, 10:01 Uhr (noch 26 Tage)
Beschreibung
Es soll eine IT-Anwendung zur Digitalisierung der Vorgänge in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, das Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich und das Management im Falle eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) als SaaS-Cloud-Lösung beschafft werden. Die IT-Anwendung muss kompatibel zur Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH sein. Mit dieser werden im Freistaat Thüringen die Streckendaten (Daten der von Jägern erlegten Wildtiere) erfasst. Die IT-Anwendung soll sowohl als Web- (nutzbar in den gängigen Browsern) als auch Mobile App-Anwendung (Betriebssysteme iOS und Android) zur Verfügung stehen. Als App wird im Rahmen der Ausschreibung eine Anwendung definiert, die vor Verwendung durch den Nutzer auf einem mobilen Gerät installiert werden muss und auch nur dort genutzt werden kann. In der Regel erfolgt dies auf einem Smartphone oder Tablet mithilfe eines sogenannten App-Stores. Es wird zwei wesentliche Nutzergruppen geben: a) Verwaltungs- bzw. Labormitarbeiter b) verwaltungsexterne Nutzer (z. B. Jagdausübungsberechtigte) Die verwaltungsexternen Nutzer erfassen Daten zu erlegten bzw. geschlachteten Tieren. Erforderlichenfalls stellen diese zudem Anträge zur Untersuchung dieser Tiere auf Trichinen und/oder bestimmte Wildtierseuchen bei den zuständigen Behörden bzw. der zuständigen Untersuchungseinrichtung des Freistaates Thüringen. Die Untersuchungsergebnisse sollen über die IT-Anwendung abrufbar sein. Die zuständigen Behörden (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreie Städte - Veterinärbehörden) betreiben die Trichinenuntersuchungslabore. Diese sollen über eine eigene Nutzeroberfläche auf die durch die externen Nutzer in der IT-Anwendung erfassten Antragsdaten zugreifen und die Untersuchungsergebnisse an die Antragssteller zurück übermitteln können. Zudem soll für die zuständigen Behörden eine Laborsoftware zur Verfügung gestellt werden, mit Hilfe dieser auf Ba
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung einer IT-Anwendung als SaaS-Cloud-Lösung für Trichinenuntersuchung, Tiergesundheit-Monitoring und ASP-Management.
- Die Anwendung muss als Web- und Mobile App (iOS/Android) bereitgestellt werden und eine Schnittstelle zur HIT-Datenbank besitzen.
- Ein EVB-IT Cloud-Vertrag ist vorgesehen, inklusive Einführungsunterstützung und Schulung.
- Die Anwendung wird für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen verpflichtend sein.
Gesucht wird eine IT-Anwendung als SaaS-Cloud-Lösung zur Digitalisierung von Prozessen im Bereich Trichinenuntersuchung, Tiergesundheit-Monitoring und Afrikanische Schweinepest-Management.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Einzelfragen an die Bieter 300 Pkt.Qualität
Die Bieter sollen drei Herangehensweisen an die Aufgabenerfüllung beschreiben. Der Erwartungshorizont des Auftraggebers liegt im Bereich des besonderen Maßes. Die Bieter sollen folgende Einzelfragen beantworten (Bitte sehen Sie von PowerPoint-Präsentationen ab.): Zu a) Anforderungen an die Einführung Wie wird die unter Punkt 4.1 der Anlage 1a „Anforderungsbeschreibung“ vorgesehene Unterstützung bei der Einführung des Tools und die in einem gewissen Maße notwendige Individualisierbarkeit je Landkreis (z. B. QM-Vorgaben, Zahlungsmöglichkeiten) sichergestellt? In diesem Zusammenhang muss erläutert werden, welche Schulungsmöglichkeiten und Konfigurationsunterstützung für die Einführung des Tools angeboten wird. Zu b) Anforderungen an den Leistungsumfang während des Betriebs der Anwendung Wie werden die unter Punkt 4.2 der Anlage 1a „Anforderungsbeschreibung“ vorgesehenen Anforderungen erfüllt? Hervorzuheben ist die Kompatibilität zu den notwendigen Datenbanken, hier die Schnittstellen zu der Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH und der HI-Tier-Datenbank. Ebenfalls von besonderer Bedeutung ist, welche Backup-Strategien und Technologien Sie nutzen, um regelmäßige Sicherungen der Applikation und Datenbanken zu gewährleisten. Wie stellen Sie dabei die Integrität der Backups sicher und wie gewährleisten Sie eine schnelle Wiederherstellung im Notfall? Darzustellen ist zudem wie der Support durch Sie sichergestellt wird. Zu c) Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz, Usability und nach dem OZG Wie werden die unter Punkt 4.3 der Anlage 1a „Anforderungsbeschreibung“ vorgesehenen Anforderungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) erfüllt? Welche Expertise und Methoden bringen Sie im Bereich Barrierefreiheit und Datenschutz mit und wie integrieren Sie diese in die Weiterentwicklung der IT-Anwendung? Welche IT-Sicherheitsstandards werden bei der Umsetzung der IT-Anwendung berücksichtigt? Bitte beschreiben Sie auch, ob und ggf. wie die TR-03160 „Servicekonten“ und die TR-03147 „Vertrauensniveaubewertung von Verfahren zur Identitätsprüfung natürlicher Personen“ in der geltenden Fassung berücksichtigt werden. Für die Beantwortung der Einzelfragen stellt der Auftraggeber die Anlage 5 (Vorlage_Zuschlagskriterium_Herangehensweise) zur Verfügung. Es wird darum gebeten, die Einzelfragen in angemessenem Umfang und auf die wesentlichen Inhalte fokussiert zu beantworten. Die erreichte Punktzahl für das Bewertungskriterium wird durch die höchstmögliche Punktzahl (300) geteilt und mit 30 multipliziert. Die so für jedes Bewertungskriterium ermittelten Zwischenpunkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert und ermöglichen einen Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
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Anforderungskatalog (Anlage 1b) Bewertungskriterien („B“) 128 Pkt.Qualität
Für jedes erfüllte Bewertungskriterium („B“) werden 2 Punkte erteilt. Bei teilweiser Erfüllung wird 1 Punkt erteilt. Bei Nichterfüllung werden 0 Punkte erteilt. Eine teilweise Erfüllung ist anzunehmen, wenn die Anforderungen des jeweiligen Bewertungskriteriums nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Das Ergebnis also nutzbar bzw. funktionstüchtig wäre, aber dem definierten Qualitätsstandard, Leistungsumfang oder den funktionalen/nicht-funktionalen Anforderungen nicht vollständig entspricht. Gewertet wird für alle in der Anlage 1b (Anforderungsübersicht) genannten Teilbereiche der IT- Anwendung zusammengerechnet: • Rahmenbedingungen (5 Bewertungskriterien) • Teilbereich 1: Trichinenuntersuchung (22 Bewertungskriterien) • Teilbereich 2: Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheitsbereich (12 Bewertungskriterien) • Teilbereich 3: Management im Falles des Ausbruchs der ASP (18 Bewertungskriterien) • Teilbereich 4: Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH (7 Bewertungskriterien) Gesamtzahl Bewertungskriterien: 64 Höchstmögliche Punktzahl: 128 Die erreichte Punktzahl für das Bewertungskriterium wird durch die höchstmögliche Punktzahl (128) geteilt und mit 30 multipliziert. Die so für jedes Bewertungskriterium ermittelten Zwischenpunkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert und ermöglichen einen Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
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Angebotspreis für den Leistungsbereich 1 (Leistungen im regulären Betrieb der IT-Anwendung) 100 Pkt.Preis
Leistungen im regulären Betrieb der IT-Anwendung bestehen aus: • Position 1: Trichinenuntersuchung • Position 2: Management von Monitoring-Proben im Tiergesundheits-bereich • Position 3: Vorhaltepauschale für den Anwendungsteil „Management im Falle des Ausbruchs der ASP“ • Position 4: Schnittstelle zur Jagdstatistik-Anwendung der Condition – Integrierte Softwarelösungen GmbH Der Angebotspreis ist als Nettobetrag für die jeweilige Zeit- und Mengeneinheit in Anlage 2 (Preisblatt) auszuweisen („Einzelpreis (netto)“). Anzugeben ist zudem der Umsatzsteuersatz. Der Angebotspreis wird automatisch auf 12 Monate bezogen (netto/brutto) sowie als Angebotspreis für die Vertragshöchstdauer von 48 Monaten (netto/brutto) berechnet. Zudem wird jeweils der Gesamtpreis dargestellt. Bei der Bewertung des Preises für diesen Leistungsbereich legt der Auftraggeber den Gesamtpreis zum „Angebotspreis (brutto, 12 Monate)“ des Preisblatts zu Grunde. Die Bewertung erfolgt, in dem der niedrigste Gesamtpreis der Leistungen (Angebotspreis brutto, 12 Monate) zum betrachteten Gesamtpreis der Leistungen (Angebotspreis brutto, 12 Monate) prozentual ins Verhältnis gesetzt wird, d. h. der geringste Gesamtpreis wird durch den jeweils zu bewertenden Gesamtpreis der einzelnen Bieter geteilt und mit 100 multipliziert. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält somit die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Höchstmögliche Punktzahl für Leistungsbereich 1: 100 Punkte Die erreichte Punktzahl für das Bewertungskriterium wird durch die höchstmögliche Punktzahl (100) geteilt und mit 30 multipliziert. Die so für jedes Bewertungskriterium ermittelten Zwischenpunkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert und ermöglichen einen Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
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Angebotspreis für den Leistungsbereich 2 (Zusätzliche Leistungen bei Ausbruch der ASP) 100 Pkt.Preis
Zusätzliche Leistungen bei Ausbruch der ASP betrifft die Position 1: Betriebspauschale bei Aktivierung des Anwendungsteils „Management im Falles des Ausbruchs der ASP“ Der Angebotspreis ist als Nettobetrag für die jeweilige Zeit- und Mengeneinheit in Anlage 2 (Preisblatt) auszuweisen („Einzelpreis (netto)“). Anzugeben ist zudem der Umsatzsteuersatz. Der Angebotspreis wird automatisch auf 12 Monate bezogen (netto/brutto) sowie als Angebotspreis für die Vertragshöchstdauer von 48 Monaten (netto/brutto) berechnet. Zudem wird jeweils der Gesamtpreis dargestellt. Bei der Bewertung des Preises für diesen Leistungsbereich legt der Auftraggeber den Gesamtpreis zum „Angebotspreis (brutto, 12 Monate)“ des Preisblatts zu Grunde. Die Bewertung erfolgt, in dem der niedrigste Gesamtpreis der Leistungen (Angebotspreis brutto, 12 Monate) zum betrachteten Gesamtpreis der Leistungen (Angebotspreis brutto, 12 Monate) prozentual ins Verhältnis gesetzt wird, d. h. der geringste Gesamtpreis wird durch den jeweils zu bewertenden Gesamtpreis der einzelnen Bieter geteilt und mit 100 multipliziert. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält somit die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Höchstmögliche Punktzahl für Leistungsbereich 2: 100 Punkte Die erreichte Punktzahl für das Bewertungskriterium wird durch die höchstmögliche Punktzahl (100) geteilt und mit 10 multipliziert. Die so für jedes Bewertungskriterium ermittelten Zwischenpunkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert und ermöglichen einen Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
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AusschlusskriterienQualität
Ausschlusskriterien werden in einem „ja/nein“ System bewertet. Wird ein solches Kriterium mit „nein“ beantwortet, wird das Angebot nicht weiter berücksichtigt. Die leistungsbezogenen Ausschlusskriterien sind in der Anlage 1b (Anforderungsübersicht) mit „A“ angegeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung in Anlage 4 (Nachweise zur Eignung) angeben, ob sie im Handelsregister eingetragen sind. Anzugeben sind: Rechtsform, Registergericht, Registernummer. Bei ausländischer Rechtsform / Registereintragung sind die registerführende Stelle, Registerbezeichnung und Registernummer anzugeben.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU über mindestens 2.000.000,00 EUR je Schadensfall besteht; der Bestbieter hat das Vorhandensein durch die Vorlage eines Nachweises im pdf-Format (oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format) nachzuweisen, der nicht vor dem 01.03.2026 ausgestellt sein darf.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung angeben, dass sie der Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, beim Bestbieter einen Nachweis zur Zahlung von Steuern und Abgaben abzufordern. Der Nachweis ist im pdf-Format (oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format) einzureichen, der nicht vor dem 01.03.2026 ausgestellt sein darf.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung ein Unternehmensprofil abgeben. Es sind folgende Angaben zu machen: Name des Unternehmens, Gründungsjahr, Rechtsform, Internetadresse (sofern vorhanden), Hauptsitz, Zuständige Niederlassung im Auftragsfall, Tätigkeitsschwerpunkte.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Es darf kein Eintrag in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
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Gesamtjahresumsatz
Bieter müssen im Rahmen der Angebotseinreichung eine Eigenerklärung zum Umsatz in den Jahren 2024 und 2025 abgeben, getrennt nach öffentlichen und privaten Aufträgen, wobei der Bieter einen insgesamt durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 300.000,00 EUR benötigt (bei Firmengruppen ist der Umsatz derjenigen juristischen Person anzugeben, die sich um den Auftrag bewirbt).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bieter müssen eine Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit folgenden Anforderungen im Rahmen der Angebotseinreichung abgeben: - Nachweis von mindestens drei geeignete Referenzen im Bereich Betrieb oder Support vergleichbarer Apps oder Plattformen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (Vertragsende September 2023 oder später) erforderlich, idealerweise für öffentliche Auftraggeber, unter Angabe des Auftraggebers und Telefonnummer, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der bearbeiteten Teilleistungen. - Die Referenzen sollen wesentliche Aspekte wie Usability, Barrierefreiheit nach EN 301 549, Datensicherheit (OWASP MASVS), sowie Schnittstellenintegration und Migration beinhalten. - Es muss das eingesetzte Qualitätssicherungssystem in den Bereichen Testing, Betrieb, Security und Reporting beschrieben werden.
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Durchschnittliche Personalstärke
Bieter müssen eine Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl sowie die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens der letzten drei Jahre im Rahmen der Angebotseinreichung abgeben. Vorgenannte Erklärungen und Nachweise können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Zum Nachweis der Eignung sind das Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123ff. GWB“ und die Anlage 4 „Nachweise zur Eignung“ auszufüllen und in Textform nebst darin geforderter Anlagen dem Angebot beizufügen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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