AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schülerbeförderung zum Johannes-Landenberger-Förderzentrum Weimar für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 in 4 Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Weimarer Land, Apolda
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Frist (Submission)
- 22.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60130000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Kapazität: Tour 1/Los 1 6 + 1 Rollstuhlbeförderung Die Kleinbusse/Kraftfahrzeuge sollten bei der Beförderung von Rollstühlen über die entsprechenden Befestigungsvorrichtungen nach DIN und mindestens über eine mechanische Rampe bzw. hydraulischer Rampe/Lift verfügen. — Kapazität: Tour 2/Los 2 3 + 2 Rollstuhlbeförderungen Die Kleinbusse/Kraftfahrzeuge sollten bei der Beförderung von Rollstühlen über die entsprechenden Befestigungsvorrichtungen nach DIN und mindestens über eine mechanische Rampe bzw. hydraulischer Rampe/Lift verfügen. — Kapazität: Tour 3/Los 3 1 + 2 Rollstuhlbeförderung mit Neigung 30% auf Rückenfläche und größere Beinfreiheit dafür Die Kleinbusse/Kraftfahrzeuge sollten bei der Beförderung von Rollstühlen über die entsprechenden Befestigungsvorrichtungen nach DIN und mindestens über eine mechanische Rampe bzw. hydraulischer Rampe/Lift verfügen. — Kapazität: Tour 4/Los 4 4 + 2 Rollstuhlbeförderungen Die Kleinbusse/Kraftfahrzeuge sollten bei der Beförderung von Rollstühlen über die entsprechenden Befestigungsvorrichtungen nach DIN und mindestens über eine mechanische Rampe bzw. hydraulischer Rampe/Lift verfügen.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.08.2026
- Ende
- 21.07.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 44 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.