AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/55415639-d4cb-4bbc-a80d-ddd55811e0a6) · Abgerufen am 13.08.2026 18:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/55415639-d4cb-4bbc-a80d-ddd55811e0a6/

Briefbeförderung Tagespost aus Zentraldruck und Geschäftsstellen

Notice-ID: 55415639-d4cb-4bbc-a80d-ddd55811e0a6 · Procedure-ID: be3cf043-66fe-4c44-8d5c-3ce017009b23

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Stammdaten

Auftraggeber
IKK Brandenburg und Berlin, Potsdam
Veröffentlicht
20.07.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der IKK BB gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Die Tagespost umfasst Individualbriefe, Serienbriefe sowie Briefe mit Mehrwertleistungen (Einschreiben). Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 1.040.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2022
Ende
31.01.2027

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertragsabschluss
28.06.2022
Zuschlagsentscheidung
14.06.2022

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).