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Revision der Turbine in der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost in Verbindung mit einem Service- und Instandhaltungsvertrag, der die Ersatzteilvorhaltung und die Servicebereitschaft beinhaltet
SWE UmweltService GmbH · Erfurt
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRevision der Turbine in der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost in Verbindung mit einem Service- und Instandhaltungsvertrag, der die Ersatzteilvorhaltung und die Servicebereitschaft beinhaltet🏆 AIT GmbH · Sottrum
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die SWE UmweltService GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe (SWE) und behandelt im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt Restabfälle, Sperrmüll und in geringem Umfang andere für die Behandlung in der Restabfallbehandlungsanlage Erfurt-Ost (RABA) geeignete Abfälle, die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt von den Haushaltungen und Gewerbeeinrichtungen gesammelt werden. Die RABA ist eine Kombination aus einer Mechanischen Behandlungsanlage (MBA) und einer Energetischen Verwertungsanlage (EnVA). Die Energetische Verwertungsanlage (EnVA) betreibt über ihr Dampfsystem eine Dampfturbine der Fa. Kühnle, Kopp und Kausch, Typ: TWIN CA56 GT6. Die Dampfturbine wurde im Jahr 2006 in Betrieb genommen. Der Auftraggeber möchte einen Vertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 abschließen (mit der Option, den Vertrag einmal um weitere 5 Jahre zu verlängern) und sucht einen Auftragnehmer, der die jährlichen Wartungsleistungen an der Dampfturbine sowie eine große und kleine Inspektion durchführt und der im Falle eines Abrufes die Reparaturleistungen an der vorgenannten Anlage durchführt. Der Vertrag beinhaltet weiterhin die Ersatzteilvorhaltung und die Servicebereitschaft. Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um wichtige Leistungen, bei denen ein schneller Zugriff bei geplanten und ungeplanten Einsätzen gewährleistet sein muss. Die Beauftragung (Konkretisierung) zur Durchführung der Inspektionsleistungen erfolgt ca. 3 Monate vor dem Ausführungszeitraum im jeweiligen Vertragsjahr. Der Abruf für Reparaturleistungen erfolgt zunächst telefonisch, danach schriftlich per E-Mail.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
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Qualität nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 87 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AIT GmbH1 Veröffentlichung
- 09.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 498 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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