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Schülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht- Querverkehr div.Hallenbäder
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den FB 610 · Darmstadt · Hessen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht - Querverkehr div.Hallenbäder🏆 Ludwig Schüßler GmbH · Pfungstadt
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Los 2 VergebenSchülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht - Querverkehr div.Hallenbäder🏆 Fa. Winzenhöler GmbH & Co. KG · Groß-Zimmern
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Los 3 VergebenSchülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht - Querverkehr div.Hallenbäder🏆 Fa. Winzenhöler GmbH & Co. KG · Groß-Zimmern
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Los 4 VergebenSchülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht - Querverkehr div.Hallenbäder🏆 Ludwig Schüßler GmbH · Pfungstadt
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Los 5 VergebenSchülerbeförderung zum lehrplanmäßigen Schwimmunterricht - Querverkehr div.Hallenbäder🏆 Omnibusbetrieb Fritz Müller e.K. · Riedstadt
- Fa. Winzenhöler GmbH & Co. KG · Groß-Zimmern
- Ludwig Schüßler GmbH · Pfungstadt
- Omnibusbetrieb Fritz Müller e.K. · Riedstadt
Bieter-Übersicht: 13 Angebote eingegangen, davon 3 Bieter namentlich publiziert: Fa. Winzenhöler GmbH & Co. KG u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht an 5 Hallenbadstandorte in denSchuljahren 2025/2026 bis 2030/2031
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 8 Fahrzeugen emissionsfrei (75 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
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Umwelteigenschaften 30 %Qualität
Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (3) Fa. Winzenhöler GmbH & Co. KG · Ludwig Schüßler GmbH · Omnibusbetrieb Fritz Müller e.K.Zuschlagswert 3.442.104 €1 Veröffentlichung
- 27.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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