AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 15:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/555cd9d2-fb28-4aff-8aaf-3c921e85640d/

Ingenieurleistungen für Hangleitung mit Ableitung ins Tosbecken und Anschluss an Rohrkeller

Notice-ID: 555cd9d2-fb28-4aff-8aaf-3c921e85640d · Procedure-ID: 6403d6a6-ca93-4f73-a036-af8b8ed34ca4

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserwirtschaftsamt Kronach, Kronach
Veröffentlicht
09.07.2025
Frist (Submission)
08.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ingenieurleistungen für die Vorplanung und Entwurfsplanung einer Hangleitung an einer Talsperre mit Ableitung ins Tosbecken und Anschluss an den Rohrkeller. Stufenvertrag Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-3 Tragwerksplanung LPH 1-3 Zu erbringen sind vorerst die Leistungsphasen 1-3 der Objekt Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob das Projekt weitergeführt werden soll oder nicht. Anzubieten sind: Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-9 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-6 Bauvermessungs- und SiGeKo-Leistungen Bauen im Bestand, Umbau.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2025
Ende
31.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).