AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/556a0fff-40b6-413b-8afd-a885ff5c10d7) · Abgerufen am 17.09.2026 15:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/556a0fff-40b6-413b-8afd-a885ff5c10d7/

Lüftungsinstallation BA 1

Notice-ID: 556a0fff-40b6-413b-8afd-a885ff5c10d7 · Procedure-ID: 3e65d7d7-e90e-408d-8f14-cdd534616dc7

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wenzenbach, Wenzenbach
Veröffentlicht
09.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule. Der teils neu entstehende Gebäudekomplex teilt sich in mehrere Bauabschnitte auf. Beschrieben und ausgeführt wird hier der BA 1 .Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die luftseitige Versorgung des 1. Bauabschnittes, Bauteil Mittelschule. Ein zentrales Lüftungsgerät, positioniert im Untergeschoss, versorgt den Flur- /Marktplatzbereich sowie die WC-Bereiche in den Geschossen und sämtliche Nebenräume im Untergeschoss. Die Klassenräume der Geschosse Erdgeschoss und Obergeschoss werden mit dezentralen Lüftungsgeräten ausgestattet.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.10.2026
Ende
30.07.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Gebäudetechnik Stocker GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
06.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).