AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYHND2SW/documents) · Abgerufen am 25.08.2026 05:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/55892c1e-b237-41d4-8b5e-528c60630f32/

Vergabeverfahren überbetriebl. Dienst 2027-2032

Notice-ID: 55892c1e-b237-41d4-8b5e-528c60630f32 · Procedure-ID: 7b5bdc5c-a40a-48f1-bff2-7ddd69b1b15d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium für Schule und Bildung NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
16.08.2026
Frist (Submission)
31.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85141000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, die betriebsärztlichen und arbeitssicherheitstechnische Betreuung aller Lehrkräfte sowie des im Landesdienst stehenden sonstigen (sozial)pädagogischen Personals an den öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Personen des nachgeordneten Verwaltungsbereichs im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein Westfalen als überbetrieblicher Dienst im Sinne des § 19 ASiG neu zu vergeben.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).