AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim I Technische Gebäudeausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ortsgemeinde Ebertsheim, Ebertsheim
- Veröffentlicht
- 23.08.2026
- Frist (Submission)
- 23.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 205.500 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Architektur soll auf klare Strukturen, natürliche Materialien und großzügige Belichtung Wert legen und bspw. Merkmale wie Holzmassivbauweise als tragendes und gestalterisches Element, alternativ Holzhybridbauweise, flexible Raumzuschnitte für spätere Nutzungsvarianten und spätere Erweiterungsmöglichkeiten um einen weiteren Gruppenraum berücksichtigen. Das Gebäude soll sich harmonisch in das weitgehend ebene Gelände einfügen und sich mit direkten Zugängen zu den Außenbereichen öffnen. Der Neubau soll weiterhin im Sinne der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz hohe ökologische und energetische Standards wie etwa Holzbauweise mit CO2-Speicherung, extensiv begrüntes Dach zur Verbesserung des Mikroklimas und Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung erfüllen. Die Gestaltung der Räumlichkeiten soll eine Nutzung durch alle Altersgruppen, von U2 bis Vorschulkinder ermöglichen. Die Ortsgemeinde Ebertsheim schreibt deshalb nach Maßgabe des § 73 VgV die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau der Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI in zwei Stufen. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen an ein qualifiziertes und leistungsfähiges Büro, das die Gemeinde bei der Umsetzung des Vorhabens umfassend unterstützt.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer RLP, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.