AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/55bdc43c-6968-4cd6-a4e5-4f3d0bdde05f) · Abgerufen am 23.08.2026 19:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/55bdc43c-6968-4cd6-a4e5-4f3d0bdde05f/

Vergabe von IT-Leistungen: WIBank Reporting Plattform

Notice-ID: 55bdc43c-6968-4cd6-a4e5-4f3d0bdde05f · Procedure-ID: 55bdc43c-6968-4cd6-a4e5-4f3d0bdde05f

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba), Frankfurt am Main
Veröffentlicht
20.08.2026
Frist (Submission)
18.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es werden IT-Leistungen vergeben. Der Leistungsgegenstand ist die Konzeption, Implementierung, Qualitätssicherung sowie die Unterstützung bei Inbetriebnahme und Betrieb der neuen Reporting-Plattform der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), einer Anstalt in der Anstalt (AIDA) in der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Darüber hinaus umfasst dieser die laufende Weiterentwicklung der im Rahmen des Projekts entstehenden Plattform. Sämtliche Leistungen sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung und mithin erst auf gesonderten Abruf/Einzelauftrag hin zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).