AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 20:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/55dfc4e6-e441-4bc4-9428-85bc9c0c0bc2/

Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH - Ausschreibung von elektrischem Strom für Tarif-Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung für die Jahre 2027, 2028 und 2029

Notice-ID: 55dfc4e6-e441-4bc4-9428-85bc9c0c0bc2 · Procedure-ID: 82b60b40-0cc5-4b29-ad0d-410b7b74b74b

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Stammdaten

Auftraggeber
Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH, Koblenz
Veröffentlicht
28.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH beschafft elektrischen Strom für die von ihr betriebenen Anlagen und zwar für die Jahre 2027, 2028 und 2029. Die zu den einzelnen Entnahmestellen im Leistungsverzeichnis angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten wurde anhand des Lieferjahres 2025 ermittelt. Die jährliche Gesamtstrommenge wird mit 4.700.000 kWh prognostiziert. Die Gesamtstrommenge für die Jahre 2027-2029 beträgt voraussichtlich 14.100.000 kWh. Auf die verschiedenen Abnahmestellen entfallenden Strommengen betragen voraussichtlich: Tarif-Abnahmestellen ohne Leistungsmessung 3.900.000 kWh/a. Tarif-Abnahmestellen mit Leistungsmessung 800.000 kWh/a.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.07.2026
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).