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2025-0557 Deichsanierung Homberg - Leistungen zu den Fachgebieten Geotechnik, Umwelt und Bodenschutz
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt 31 (Details sind der Datei "1001_Aufforderung TWB" zu entnehmen) · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2025-0557 Deichsanierung Homberg - Leistungen zu den Fachgebieten Geotechnik, Umwelt und Bodenschutz🏆 Borchert Ingenieure GmbH · Essen
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Beschreibung
Das Projektgebiet der "Deichsanierung Homberg" (DS Homberg) befindet sich linksrheinisch zwi-schen Rhein-km 781,00 (südliches Ende) und Rhein-km 784,2 (nördliches Ende). Er wird am südlichen Ende durch den "Rheinpreußenhafen" begrenzt und schließt im Norden etwa in Höhe des "Gerdtwegs" an einen Hochuferbereich an, der in der Zuständigkeit des Deichverbands Friemersheim liegt. Die Gesamtlänge des Projekts beträgt ca. 2,74 km. Für die DS Homberg liegt bereits seit dem Jahr 2024 ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Unmittelbar nach Erlangung der Rechtskraft wurde in einem Teilbereich bereits im Jahr 2024 eine Teil-sanierung zur Reduzierung der gravierendsten Standsicherheitsdefizite baulich umgesetzt (1. Bauabschnitt, BA1). Die Leistungen für die Objektplanung und die örtliche Bauüberwachung wurden bereits für alle Leistungsphasen vergeben. Ebenso beauftragt wurden die Leistungen für die prüfgutachterlichen Tätigkeiten des Sachverständigen für Erd- und Grundbau. Sämtliche anderen Leistungen wurden hingegen nur bis zur Planfeststellung bzw. bis zum Abschluss des BA 1 vergeben und werden neu ausgeschrieben. Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst die Leistungen im Fachgebiet Geotechnik inkl. Altlasten / Umwelt, die im Zuge der noch ausstehenden Planungs- und Bauaufgaben zu erbringen sind. Dar-über hinaus sind die Leistungen zur Bodenkunde (insbes. Bodenschutzkonzept (BSK) und Boden-kundliche Baubegleitung (BBB)) Bestandteil der hier vorliegenden Ausschreibung. Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung der vorhandenen Hochwasserschutzanlagen entspre-chend den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ziel der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Ermöglichung einer entsprechenden Planung inkl. einer VOB-konformen Ausschreibung sowie einer möglichst reibungslosen Bauausführung. Grundsätzlich sei angemerkt, dass nach jetzigem Sachstand davon ausgegangen wird, dass Änderungen an der derzeit planfestgestellten Lösung erforderlich werden (siehe hierzu
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Berufs-/Projekterfahrung des vorgesehenen Personals & Angebotspräsentation 60 Pkt.Qualität
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Honorar 40 Pkt.Preis
Gesamtangebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 141 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Borchert Ingenieure GmbHZuschlagswert 691.904 €1 Veröffentlichung
- 11.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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