AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Winterdienst AM Alsfeld 1
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest, Hannover
- Veröffentlicht
- 11.10.2026
- Frist (Submission)
- 09.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90620000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 93.315 €
- Rahmen-Maximum
- 113.400 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Winterdienst AM Alsfeld 1 Die Winterdienstleistungen sind auf den Autobahnen einschl. den zugehörigen An- schlussstellen und Betriebsumfahrungen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn- meisterei Alsfeld nach Anordnung zu erbringen. Im Rahmen des sicherzustellenden Winterdienstes durch die Autobahn GmbH, ver- pflichtet sich der AN zur Durchführung von Räum- und Streudiensteinsätzen mit ei- nem vom AN zur Verfügung gestellten LKW incl. Fahrpersonal zu den Bedingungen des AG. Dem AN werden die erforderlichen Winterdienstgeräte vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Winterdienstgeräte sind insbesondere das Aufsatzstreugerät und der Schneepflug einschließlich der zugehörigen Bedieneinheiten. Die Winterdienstleistung beinhaltet die Bereitstellung eines für den Winterdienst auf- rüstfähigen, betriebsbereiten und betriebssicheren LKW, welcher idealerweise über eine entsprechende Anbauplatte verfügt, sowie die Durchführung des Winterdiens- tes im Streu- sowie im Streu- und Räumdienst mit einem überlassenen Fahrzeug- führer auf Anordnung der Autobahnmeisterei im Zuständigkeitsbereich der Auto- bahnmeisterei Alsfeld.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 11.12.2026
- Ende
- 31.03.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 32 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.