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Vergabeverfahren Rahmenvertrag über bestimmte Entsorgungsdienstleistungen für die Stadtwerke Passau GmbH
Stadtwerke Passau GmbH · Passau · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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An der Lände Passau-Altstadt (Liegestellen A1 –A5 und A13 – A14 und an der Lände Passau-Lindau (Liegestellen L1 – L4) legen Fahrgastkabinenschiffe an, deren Abfall (auch Papier und Kartonagen, kein Bioabfall) von Montag-Sonntag und auch an Feiertagen zu entsorgen ist. Die Liegestelle Altstadt 14 darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Entsorgung der dort anlegenden Schiffe muss demnach mit einem Fahrzeug mit max. 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Ein Ansprechpartner des Auftragsnehmers muss für den Auftraggeber von Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen jeweils von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar sein. Der Bedarf wird durch den Auftraggeber festgestellt und gemeldet. Im Durchschnitt wird eine Anfahrt pro Tag fällig. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer wöchentlich (donnerstags) eine Aufstellung. Diese enthält, welche Schiffe in der darauf folgenden Woche Entsorgungsbedarf haben und wo diese Schiffe liegen. Kurzfristige Nachmeldungen werden dem Auftragnehmer bis 15:00 Uhr des Vortages mitgeteilt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2025. Die Entsorgung von 4.800 Tonnen Abfall für die gesamte Vertragslaufzeit bildet die Obergrenze für diesen Rahmenvertrag.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Die Stadtwerke Passau GmbH sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Kabinenschiffabfällen (Papier, Kartonagen) an verschiedenen Liegestellen in Passau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 05.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 6 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 406 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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