Neubau Dreifachsporthalle Delbrück, Technische Wärmedämmung
KI Vergabe der technischen Wärmedämmung für den Neubau einer Dreifachsporthalle in Massivbauweise.
Stadt Delbrück · Delbrück · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Die Stadt Delbrück plant den Neubau einer Dreifachsporthalle in Delbrück-Mitte. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Wärmedämmung.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe der technischen Wärmedämmung für den Neubau einer Dreifachsporthalle in Delbrück.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Verhandlungen sind unzulässig.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Gewerbeanmeldung Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Handelsregisterauszug Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Urkalkulation (ggfls. inkl. Kalkulation der anderen Unternehmen).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Mit dem Angebot in der Eigenerklärung zur Eignung anzugeben: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Angabe der PQ-Nummer: Im Bedarfsfall mit dem Angebot abzugeben (im Angebotsschreiben FB 213).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dieser Bekanntmachung genannten Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind Angaben der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter und der für die Ausführung der Baustelle vorgesehenen Mitarbeiter vorzulegen (auch anzugeben: Name des vorgesehenen Fachbauleiters).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (FB 124 oder EEE; auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage folgender Nachweise zu bestätigen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis ist nur erforderlich, falls die im PQ-Verein hinterlegten Informationen die Eignung zu dem konkreten Auftrag nicht nachweisen können.
FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen: Mit dem Angebot abzugeben, wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Auf Anforderung der Vergabestelle abzugeben, wenn sich der Bieter der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft: Mit dem Angebot abzugeben, wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Vergabe der technischen Wärmedämmung für den Neubau einer Dreifachsporthalle in Massivbauweise.
KI Es handelt sich um eine standardisierte Ausschreibung für Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten (WDVS) mit einem geschätzten Wert von 60.820 EUR.
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