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Planungsleistungen - Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungsleistungen - Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam🏆 Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG · Radeberg
- Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG · Radeberg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für einen Landschaftsplan und einen Umweltbericht zum Flächennutzungsplan.
- Die Landeshauptstadt Potsdam ist Auftraggeberin des Verfahrens.
- Eine enge Abstimmung mit den Fachbereichen Stadtplanung und Umwelt/Natur ist zwingend erforderlich.
- Das Verfahren ist eine offene Ausschreibung für Planungsleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt mit diesem Verfahren Planungsleistungen für die Neuaufstellung eines Landschaftsplans aus. Zusätzlich soll als Teil dieser Ausschreibung der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan erarbeitet werden. Der Flächennutzungsplan wird durch den Bereich Gesamtstädtische Planung der Landeshauptstadt Potsdam eigenständig parallel zur geplanten Bearbeitung des Landschaftsplans aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde im März 2024 gefasst. Dies setzt eine enge Abstimmung des zukünftigen Auftragnehmers sowohl mit dem Fachbereich Stadtplanung/Gesamtstädtische Planung als auch mit dem Bereich Umwelt und Natur voraus.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 %
Der angebotene Preis wird fließt mit 40% in die Gesamtbewertung ein.
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Bearbeitungskonzept 36 %Qualität
Mit dem Angebot ist ein Bearbeitungskonzept zur Herangehensweise an die Planungsleistung einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix auszurichten und in die nachfolgenden Kriterien aufzugliedern (siehe Ziffer 2.3). Die Auftraggeberin bewertet, ob und in welchem Maße die Ausführungen und Darstellungen eine fachgerechte Erfüllung der Leistung zur Erstellung eines Landschaftsplans mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan in der ausgeschriebenen Qualität und einen termingerechten und reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen.
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Berufserfahrung und Qualifikation Projektleiter*in 12 %Qualität
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl landschaftsplanerische als auch umweltfachliche Aufgaben. Während die landschaftsplanerischen Leistungen vor allem auf die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft abzielen, beeinhalten die umweltfachlichen Leistungen die umfassende Erfassung und Bewertung der Umweltauswirkungen von Planungen. Beide Aspekte sind für eine ganzheitliche und nachhaltige Planung erforderlich und müssen Berücksichtigung finden. Aufgrund der Komplexität der Aufgabe und zur Bewertung der Berufserfahrung und der Qualifikation muss der Projektleiter/die Projektleiterin daher über nachweisbare Erfahrung und Fachkenntnisse in der Erstellung von landschaftsplanerischen und umweltfachlichen Leistungen verfügen. Der Bieter muss daher einen Nachweis über insgesamt zwei (2) personenbezogene Referenzen aus den letzten drei Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) einreichen, welche mit dem Auftraggegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint die abgeschlossene Erstellung von einer (1) landschaftsplanerischen Leistung (z.B. Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan, Grünordnungsplan, landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan) sowie die abgeschlossene Erstellung von mindestens einer (1) umweltfachlichen Leistung (z.B. Umweltbericht zu einem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfungen). Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Die eingereichten Referenzen müssen abgeschlossen sein. Die o.g. erbrachten landschaftsplanerischen und umweltfachlichen Leistungen können auch innerhalb eines Projektes realisiert worden sein. Dazu ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte auszufüllen. Zudem ist die mindestens 5-jährige Beruferfahrung des Projektleiters/ der Projektleiterin, als auch ein fachlich entsprechender Berufsabschluss als Dipl. Ing./Master in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Ökologie, Umweltwissenschaften, Stadtplanung/Städtebau u.ä. nachzuweisen. Die Berufserfahrung soll in Form einer Kurzvita mit entsprechenden Nachweisen/Zeugnissen (Kopie genügt) vom Bieter selbst erstellt werden.
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Berufserfahrung und Qualifikation des Projektteams 12 %Qualität
Für die Bewertung der Berufserfahrung und der Qualifikationen des Projektteams sind pro Teammitglied jeweils 1 personenbezogene Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist) gefordert, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Es sind mindestens zwei Projektmitarbeitende gefordert. Vergleichbar meint hier auf dem Gebiet landschaftsplanerischer (z.B. Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan, Grünordnungsplan, landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan) oder umweltfachlicher Leistungen (z.B. Umweltbericht zum Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, Umweltverträglichkeitsprüfungen). Die eingereichten Referenzen müssen abgeschlossen sein. Dazu ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte auszufüllen. Für die Gesamtbewertung des Kriteriums 2.2 wird der Durchschnittswert aus den eingereichten Referenzen für das Projektteam gebildet. Für die Projektmitarbeitenden ist eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung, sowie fachlich entsprechende Berufsabschlüsse als bspw. Dipl.-Ing./Master/Bachelor in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Ökologie, Umweltwissenschaften, Stadtplanung/Städtebau u.ä. anhand einer Kurzvita, die vom Bieter selbst zu erstellen ist, mit entsprechenden Nachweisen/Zeugnissen (Kopie genügt) nachzuweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftragnehmer Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 06.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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