Offenes Verfahren Facility Management & Gebäudetechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Deutsche Bundesbank, Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen des Bereichs STH

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen

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Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen zur Instandhaltung sowie andere Leistungen für Aufzugsanlagen für die Dauer von 4 Jahren.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Facility Management & Gebäudetechnik

Ausschreibungsgegenstand ist die Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen der Deutschen Bundesbank am Standort Leipzig für eine Vertragsdauer von 4 Jahren.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Deutsche Bundesbank, Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen des Bereichs STH
  • Gesamtpreis
    Preis

    Für die Ermittlung des Zuschlagskriteriums Gesamtpreis im Rahmen des Wettbewerbs werden neben der Vergütung für regelmäßige Leistungen (Inspektion und Wartung, Notrufentgegennahme) auch die Vergütung für prognostizierte Personenbefreiungen sowie prognostizierte Störungsbehebung/Störungsbeseitigung und Reparaturen für den Vertragszeitraum zu Grunde gelegt. Es besteht keine Abrufverpflichtung für die prognostizierten Leistungen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Mindestanforderung Der Bieter / ggfs. jedes Mitglieder der Bietergemeinschaft / jeder Nachunternehmer muss / müssen durch eine Eigenerklärung Folgendes erklären und nachweisen: 1. Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Versicherungsgegenständen und Deckungssummen haben wir bereits abgeschlossen. Die entsprechende Versicherungsbescheinigung legen wir binnen zwei Wochen nach der Erteilung des Zuschlags unaufgefordert vor; von der Vorlage einer Versicherungsbestätigung bereits mit dem Angebot ist abzusehen; eine dennoch vorgelegte Versicherungsbescheinigung wird ggf. nicht geprüft. Oder 2. Wir verpflichten uns, nach Erhalt des Zuschlages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung hierüber unaufgefordert binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall für Personenschäden (für die einzelne Personen) EUR 3.000.000 Sachschäden EUR 3.000.000 Vermögensschäden EUR 1.000.000 betragen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts jährlich jeweils 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten. Die Abgabe der vorstehenden Erklärung ist eine Mindestanforderung. Bieter, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß diesem Formblatt. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits nach dem Ablauf der Angebotsfrist unter Vorgabe einer kurzen Frist die Vorlage der Versicherungsbescheinigung zu verlangen, wenn im vorliegenden Formblatt angekreuzt hat, dass eine Versicherung, wie gefordert, bereits besteht. Der Vertrag kann bei Nichtvorlegen / verspäteter Vorlage der Versicherungsbescheinigung oder Vorlage einer unzureichenden Versicherungsbescheinigung gekündigt werden. Zudem wird die AG gegen den Bieter Schadensersatz geltend machen, sollte mangels Vorlage der anforderungsgemäßen Versicherungsbescheinigung ein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.

  • Eignungsanforderung

    Mindestanforderung: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf Leistungen zur Instandhaltung an Aufzugsanlagen, die mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 200.000 (netto) erzielt hat, ggf. unter Einbeziehung von Eignungsleihe. Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der Regelungen der Vergabeunterlagen (Teil 3, Vertragsbedingungen), in der Art der Leistungen, der Anzahl der Instand zu haltenden Aufzüge / Aufzugsanlagen, den technischen und organisatorischen Anforderungen und Schwierigkeitsgrad sowie vom wirtschaftlichen Volumen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen ermöglichen. Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß diesem Formblatt, wenn nicht besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Setzung einer kurzen Frist die Vorlage geeigneter weiterer Nachweise zu verlangen. Die Auftraggeberin kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags fordern, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, weitergehende Erklärungen und Nachweise innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen einreicht, z.B. insbesondere Jahresabschlüsse.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Mindestanforderung: Einhaltung geforderter Reaktions- bzw. Lösungs-/ Störungsbehebungszeiten Die in Punkt 2.3.3 des AMEV-Vertrags festgelegten Reaktions- bzw. Lösungs-/ Störungsbehebungszeiten für die jeweiligen Störungskategorien müssen vom Bieter / der Bietergemeinschaft eingehalten werden. Durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft ist plausibel darzustellen, dass die in Punkt 2.3.3 des AMEV-Vertrags festgelegten Reaktions- bzw. Lösungs-/ Störungsbehebungszeiten für die jeweiligen Störungskategorien eingehalten werden können. Hierbei sind insbesondere der/ die vom Bieter/ der Bietergemeinschaft für die Leistungserbringung benannte/n zuständige/n Standort/e sowie die den Aufzugsanlagen in Anlage 1 (Liste der Aufzugsanlagen und Preisblatt) zum AMEV-Vertrag zugeordneten Störungskategorien zu berücksichtigen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung (inkl. Erläuterung) gemäß dem Formblatt 10 zusammen mit dem Angebot. Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast, dass die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter / die Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, von denen 1 (eine) Referenz vergleichbare Leistungen für den öffentlichen Dienst betreffen muss, für die in dem vorliegend zu vergebenden Auftrag zu erbringenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten sowie insbesondere Gesamtheit mit den hier zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen vergleichbar sind. Leistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen vergleichbar, wenn sie diesen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) genannten Arten der Leistungen, Inhalte, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Büro- oder Verwaltungsgebäude oder vergleichbare Objekte betreffen, die in Bezug auf die durchzuführenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Jede Referenz muss entsprechende Leistungen der Inspektion und Wartung inklusive Störungshotline und Störungsbehebung enthalten und wenigstens 3 Aufzugsanlagen betreffen. Eine Referenz muss entsprechende Leistungen der Notrufentgegennahme und Personenbefreiung enthalten. Zudem muss mindestens eine Referenz ein Objekt betreffen, für das erhöhte Sicherheitsbedürfnisse und Zutrittsbeschränkungen gegeben sind (z.B. Polizei, Bank, Wertschließfachanbieter, Rechenzentrum o. ä.). Soweit im Rahmen eines Referenzauftrags Nachunternehmer eingesetzt worden sind und der Bieter die Referenz als Beleg seiner eigenen Leistungsfähigkeit anführt, muss der Eigenleistungsanteil des Bieters in Bezug auf die vorstehenden Inhalte jeweils mindestens 50% betragen. Die an die Vergleichbarkeit einer Referenz gestellten Anforderungen müssen im Rahmen eines einheitlichen Auftrags erfüllt worden sein; die Vorlage von Teilreferenzen aus mehreren Aufträgen ist nicht zulässig bzw. erfüllt nicht die gestellten Anforderungen. Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2020 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens ein (1) Jahr gedauert haben. Bieter, welche nicht die geforderte Mindestanzahl von mindestens drei (3) geeigneten, wertungsfähigen Referenzen über vergleichbare Leistungen unter Einhaltung der o.g. Anforderungen vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen - auch nach Nachforderung / Aufklärung - nicht entsprechend der Maßgabe der nachfolgenden Tabelle in Bezug auf "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bieter für die betreffende Referenz - auch nach Nachforderung - keinen konkreten Ansprechpartner namentlich benennt und/oder seine Kontaktdaten nicht angibt. Die zu erbringenden Leistungen sind entlang der im Formblatt 11, VGU Teil 2 befindlichen Referenztabellen anzugeben u. zu beschreiben. Zur Erklärung bzw. Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß diesem Formblatt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Angaben des Bieters vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen und insbesondere bei der genannten Kontaktperson nachzufragen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden auf die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig wird der betreffende Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  • Eignungsanforderung

    Mindestanforderung: 1.) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss bei Leistungsbeginn und sodann für die Dauer der Vertragslaufzeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3) über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen zur Instandhaltung von Aufzügen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die erforderliche technische Ausstattung und die erforderlichen Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen. Gleichfalls ist entsprechend hinreichendes Reservepersonal sicherzustellen. Der Bieter muss spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn unaufgefordert das für den Einsatz vorgesehene Personal namentlich benennen und die für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Informationen (Kopie des Personalausweises und ausgefüllter Vordruck) vorlegen. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer den für die Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Vordruck nach Erteilung des Zuschlags rechtzeitig zur Verfügung stellen oder darüber informieren, wo er diesen abrufen kann. Die Einhaltung der o.g. Frist von 1 Monat ist zwingend erforderlich, weil sämtliches Personal, das eingesetzt wird, vorausgehend auf Zuverlässigkeit geprüft wird. 2.) Spezifische Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Namentliche Benennung der für die Erbringung der Leistungen zur Instandhaltung vorgesehenen Personen bereits im Angebot auf freiwilliger Basis, gleichfalls Vorlage eines Lebenslaufs im Angebot auf freiwilliger Basis. - Das eingesetzte Personal muss über Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, mindestens B2, ein gepflegtes Auftreten und über verbindliche Umgangsformen verfügen. Ein professionelles und kundenorientiertes Verhalten gegenüber der Auftraggeberin ist obligatorisch. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß dem Formblatt 10 zusammen mit dem Angebot. Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast, dass die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter / die Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Weitere Anforderungen

  • Eignungsanforderung

    Mindestanforderung: Der Bieter / ggf. die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. der einfache Nachunternehmer / ggf. ein eignungsverleihender leistungserbringender Nachunternehmer muss / müssen (Beteiligte) bereits zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bzw. dem Ende der Angebotsfrist zertifiziert sein nach - DIN EN 13015 ff. ("Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen") oder gleichwertig; - Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ff oder gleichwertiges Qualitätssicherungssystems; - Umweltmanagementsystem DIN EN ISO 14001 oder gleichwertiges Umweltmanagementsystems, bspw. E-QSS von Neumann & Neumann. Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und die Aufrechterhaltung entsprechend nachzuweisen durch die unverzügliche Vorlage der Kopien erneuerter / verlängerter Zertifizierungen. Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt die Abgabe einer Eigenerklärung gemäß dem Formblatt 10 zusammen mit dem Angebot. Der Bieter hat ggf. auf Verlangen der Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast, dass die die Zertifizierung des Bieters gleichwertig mit der konkret geforderten Zertifizierung ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der Mindestanforderungen vor der Erteilung des Zuschlags auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von maximal ca. 6 Kalendertagen erfolgen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb der angegebenen Zeit eingereicht oder sind diese unvollständig oder inhaltlich nicht ausreichend wird der betreffende Bieter / die Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Preiseinschätzung

Basierend auf 46 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 112.380 €
Median 216.851 €
Oberes Quartil 468.086 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main

Stammdaten
Vergabenummer 2000075167
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Frankfurt am Main, Hessen
Veröffentlicht 16.03.2026
CPV-Code 50750000
Reparatur und Instandhaltung (Was ist das?)
Erfüllungsort Leipzig
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2030
Bindefrist (?) 71 Tage
Frist für Rückfragen 23.04.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.7

Historischer Durchschnitt aus 114.001 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.204 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 27 Tage
Schätzwert-Abweichung -19%
KMU-Bieteranteil 75%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

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