AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/563f9797-c077-4f1b-a5d2-5a50893e3a63) · Abgerufen am 12.10.2026 14:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/563f9797-c077-4f1b-a5d2-5a50893e3a63/

Lieferung von Ökostrom für die Hansestadt Lübeck im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 bzw. 31.12.2027

Notice-ID: 563f9797-c077-4f1b-a5d2-5a50893e3a63 · Procedure-ID: 85fdf6c6-106e-4a01-9c92-dcc25cfe63ad

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Veröffentlicht
06.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
29.993.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Hansestadt Lübeck schreibt die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2026 bis 2028 (Lose 1 und 2) bzw. 2026 bis 2027 (Los 3) im offenen Verfahren nach GWB und VgV aus. Es besteht eine Option auf zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 26 GWh pro Lieferjahr.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Stadtwerke Lübeck Energie GmbH · Vereinigte Stadtwerke GmbH
Vertragsabschluss
02.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).