AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Totalübernehmer für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit 6 Fahrzeugboxen zwischen Schönnen und Ebersberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisstadt Erbach, Erbach im Odenwald
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Kreisstadt Erbach plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses mit 6 Fahrzeugboxen in Systembauweise (Fertigbau/Modulbau). Das Feuerwehrhaus dient als zentrale Einrichtung der Feuerwehr und erfüllt die Funktionen: Einsatzbereitstellung, Ausbildung, Lagerung, Unterbringung der Fahrzeuge sowie Rückzugsmöglichkeiten für die Einsatzkräfte. Das Gebäude wird als zentrale Einsatz- und Ausbildungsstätte zwischen Schönnen und Ebersberg (Südhessen) errichtet. Es gewährleistet die Unterbringung und schnelle Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge und unterstützt die Einsatzkräfte durch die Bereitstellung der notwendigen Ausstattung. Die konkrete Bauausführung ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Planung und Umsetzung erfolgen unter Einhaltung der anerkannten Standards und Normen für Feuerwehrhäuser sowie in enger Abstimmung mit der Unfallkasse Hessen und dem Technischen Prüfdienst Hessen. Das Gebäude ist so zu planen, dass es komplett autark betrieben werden kann. Eine PV-Anlage mit ausreichende Speichergröße ist umzusetzen. Um die Bebaubarkeit zu prüfen, wurde eine Bauvoranfrage beim Kreisbauamt Odenwaldkreis gestellt. Der Bauvorbescheid ist den Vertragsunterlagen als Anlage beigefügt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2026
- Ende
- 15.12.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.