AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/564e035d-4ee2-4a46-bbe5-86b5ef00b4bd/

Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden in der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem

Notice-ID: 564e035d-4ee2-4a46-bbe5-86b5ef00b4bd · Procedure-ID: 45d3b97e-413f-4150-8936-867d8a9c0d43

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Stammdaten

Auftraggeber
Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem, Cottbus
Veröffentlicht
05.03.2025
Frist (Submission)
21.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem und deren Tochterunternehmen (nachfolgend MUL-CT oder Auftraggeber genannt) - Thiem-Service-GmbH - Thiem-Research-GmbH - CTK- Poliklinik GmbH - Thiem-Care-GmbH -Thiem-Reinigung GmbH streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmer wird die MUL-CT oder deren Tochtergesellschaften (zukünftige und bestehende) sein.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).