AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/cb81237c-a091-4a72-b51e-bdf60b587b35) · Abgerufen am 26.10.2026 18:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/567b5dab-09bd-42a4-b32a-7ee46a46b558/

Erdgas für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Notice-ID: 567b5dab-09bd-42a4-b32a-7ee46a46b558 · Procedure-ID: d22c9970-0a69-4765-8d9e-c53b9dbb42ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Köln
Veröffentlicht
11.09.2026
Frist (Submission)
22.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09123000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
330.875 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Gasliefervertrages über die Lieferung von Erdgas. Es geht dabei um folgendes Lieferstellengerüst: 2 Lieferstellen mit einer Gesamtmenge von ca. 4.283.076 kWh/a für 2027, 1 Lieferstelle mit einer Gesamtmenge von ca. 3.992.487 kWh/a für 2028 und 2029. Frühester Lieferbeginn ist der 01.01.2027. Der exakte Lieferbeginn einer jeden Lieferstelle ist in Anlage D, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, angegeben. Die Vertragslaufzeit endet für eine Lieferstelle mit vierwöchiger Vorankündigung im laufe des Jahres 2027 und für die zweite Lieferstelle am 31.12.2029, ohne dass es hier einer Kündigung bedarf.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).