AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E58474416) · Abgerufen am 03.08.2026 09:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5685c9f6-f10c-4a2e-ac4e-976edce221a3/

[NF6.2] Konstruktion, Herstellung und Lieferung von bis zu 113 niederflurigen Stadtbahnen zzgl. langfristiger Ersatzteilversorgung

Notice-ID: 5685c9f6-f10c-4a2e-ac4e-976edce221a3 · Procedure-ID: 1a4fdc71-f275-4200-b5f5-516a21b6d57b

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Stammdaten

Auftraggeber
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Köln
Veröffentlicht
08.07.2026
Frist (Submission)
06.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34622100 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Konstruktion, Herstellung und Lieferung von bis zu 113 niederflurigen Stadtbahn-Fahrzeugeinheiten zzgl. langfristiger Ersatzteilversorgung. Die Abnahme von 69 niederflurigen Fahrzeugeinheiten ist verbindlich (Mindestabnahmemenge). Der Abruf bis zu 44 weiterer Fahrzeugeinheiten erfolgt über einen Rahmenvertrag bedarfsabhängig und vorbehaltlich der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesicherten Finanzierung der weiteren Fahrzeugeinheiten.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, D-48147 Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).