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Samtgemeinde Bersenbrück - Sanierung und Erweiterung des Westflügels der Grundschule in Rieste
Samtgemeinde Bersenbrück · Bersenbrück · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Samtgemeinde Bersenbrück beabsichtigt, den Westflügel der Grundschule Rieste energetisch zu sanieren sowie Umbauarbeiten durchzuführen und einen Erweiterungsbau für allgemeine Unterrichtsräume neu zu errichten. Die hierfür erforderlichen Planungs-leistungen sind im Wege eines europaweiten Vergabeverfahrens zu vergeben. Die Gesamtmaßnahme ist in 2 Kostenstellen (Abrechnungsstellen) zu gliedern. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist im Angebot als Besondere Leistung einzukalkulieren. Kostenstelle I: Energetische Sanierung des Westflügels Die Westflügel der Grundschule Rieste wurde im Laufe der Jahre mehrmals erweitert. Zwar wurden in der Nutzungszeit verschiedene Sanierungsschritte durchgeführt, wie z. B. Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Treppenhäuser, Akustikmaßnahmen, sowie Austausch der Beleuchtung. Geplant ist die Komplettsanierung des gesamten Gebäudekörpers. Grundsätzlich ist als Energiestandard nach BEG Energieeffizienzhaus 40 anzustreben. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind in Absprache mit einem zu beauftragten Energieberater, der Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung sowie der verschiedenen Nutzer des Gebäudes abzustimmen. Im Zuge der Abarbeitung der Leistungsphasen 1-2 ist durch Bauteilöffnungen der allgemeine Gebäudezustand festzustellen und auf dieser Untersuchungsbasis ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Die Beauftragung der hierfür erforderlichen Handwerker erfolgt durch die Samtgemeinde Bersenbrück in Absprache mit den Planenden. Grundsätzlich sind sämtliche technische Einrichtungen, wie Kabel, elektrische Versorgungsleitungen sowie das Heizungsverteilungssystem und Trinkwassersystem komplett auszutauschen. Über den Einbau von Lüftungsanlagen ist im Planungsprozess zu entscheiden. Zusätzlich soll der Gaskessel im Keller stillgelegt und entsorgt werden. Es ist anzustre-ben, das komplette Schulsystem über eine Wärmepumpe - betrieben mit Erdwärme - zu realisieren. Genügend Fläche im Bereich der Grünanlage auf der Westseite ist
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Samtgemeinde Bersenbrück sucht Planungsleistungen für die energetische Sanierung und Erweiterung des Westflügels der Grundschule Rieste.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Die Präsentationen sind als Videokonferenz vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese als Vor-Ort-Termin durchzu-führen oder auf die Durchführung der Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Werden mehr als 5 wertbare Angebote eingereicht, erfolgt eine Vorauswahl und Reduzierung der Angebote anhand des Angebotspreises (Honorarangebot) und es werden nur die 5 preisgünstigsten Bieter zum Präsentationstermin eingeladen. Auf der Grundlage der eingereichten und ggf. nach einer Vorauswahl reduzierten Anzahl präsentierten wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XV der Vergabeunterlagen) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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2. Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %Qualität
a. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten (10 %) b. Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens (30%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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3. Honorarangebot 40 %Preis
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Tragwerksplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Honorar für 100 % Grundleistungen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung der Besonderen Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Hono-rar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
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1. Qualität des Projektteams 20 %Qualität
a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm (10%) b. Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams (10%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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3. Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %Qualität
a. Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf den in der Projektbeschreibung angegebenen Energiestandard (30%) b. Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmens und unter Einhaltung der Terminvorstellungen des Auftraggebers (10%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 105 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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4. Honorarangebot 30 %Preis
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Honorar für 99 % Grundleistungen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung Besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
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2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 20 %Qualität
a. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten (10%) b. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers (10%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 105 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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1. Qualität des Projektteams 10 %Qualität
a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm (5%) b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams (5%) (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde, Vertretern der Politik und Vertreter(n) der Nutzer (Schule). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 105 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 07.08.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) E.P.B. Planungsbüro · KS-Planungen · shl ingenieure GmbHZuschlagswert 263.970 €
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.985 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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