AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYHHD8XR/documents) · Abgerufen am 11.09.2026 11:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/569c40a5-ab49-4388-8d15-4e3269ecbea6/

Wartung technischer Anlagen HSLK (RV)_Los1K20_Los2K21

Notice-ID: 569c40a5-ab49-4388-8d15-4e3269ecbea6 · Procedure-ID: 5a80e7c5-9230-419b-a387-53f2bfbfc77f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Kunstsammlung NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
31.07.2025
Frist (Submission)
02.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wartung und Instandhaltung technischer Anlagen - HSLK (Rahmenvereinbarung) mit 2 Losen : Los 1 K20, Los 2 K21 Wartung und Inspektion für Bestandsanlagen HSLK, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in dem Leistungsverzeichnis (Anlage B 8) aufgeführt sind, nach Maßgabe dieses Vertrages, seiner Anlagen und Vertragsgrundlagen auf Grundlage von Einzelaufträgen, die der Auftraggeber nach Bedarf erteilt.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).