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Umbau Rostock - Bramow - Los 1 und Los 4
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Umbau Bramow Los 1 - Bahnkörper,Rückbau, Gleisbau, Weichen, Spundwand, Kabeltiefbau Richtung Bf Rostock Los 4 - Rückbau Stellwerk W3 und B2 einschließlich Trafogebäude
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Umbauarbeiten in Rostock-Bramow, aufgeteilt in Los 1 (Bahnkörper, Gleisbau, Tiefbau) und Los 4 (Rückbau von Stellwerken und Trafogebäude).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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88 Veröffentlichungen
- 19.05.2026 132 Zur Sicherstellung der weiteren Ausführung und zur Vermeidung von Gefährdungen durch den erneuten Einbruch von Erdreich und Wasser in die Baugrube wurde die bestehende Wasserhaltung kurzfristig (29.07.2025) angepasst. Dies erfolgte durch den Einsatz von Tiefensaugern sowie einer leistungsfähigeren Pumpe, um den Wasserpegel weiter abzusenken und die Baugrube zu stabilisieren. MKA 139 Im Zuge der Ausführung der Arbeiten im Bereich der Start- und Zielgrube wurde festgestellt, dass die ursprünglich geplante Durchführung mittels Grundwasserschnecke aufgrund der vorherrschenden Boden- und Wasserverhältnisse nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann. Trotz der Installation und mehrfachen Umbaumaßnahmen der Grundwasserabsenkung ist es nicht gelungen, die Wassermassen ausreichend zu kontrollieren, um eine sichere Ein- und Ausfahrt beim Rohrvortrieb zu gewährleisten. Zudem erschweren die Bauform der Aufweitstufe sowie die notwendige Montage mehrerer Anfahrtsdichtungen die Umsetzung erheblich. Der Baugrund zeigt zudem eine starke Tendenz zur Verflüssigung, was zu erheblichen Bodenverlagerungen führt. In der Kalenderwoche 33 (13.08. – 15.08.2025) wurden zusätzlich Auffüllungen im Baugrund festgestellt, die potenziell größere Steine (>5–6 cm) enthalten. Diese stellen ein erhebliches Risiko für den geplanten Pilotrohrvortrieb dar und könnten zu einem Abbruch des Vortriebs sowie einer aufwendigen Bergung im Gleisbereich führen.
- 23.03.2026 61 Gemäß HLV wurde vertraglich vereinbart, Betonkabelkanal im Rand-, Zwischen- und Rangierwegen herzustellen. Gemäß Ausführungsplanung sind in großen Teilen die Betonkabelkanäle im freien Gelände herzustellen. 107 Zur Ermöglichung der Rammarbeiten an der Startbaugrube zur Gasquerung km 117,0+40 muss die vorhandene VL im Bereich der Startbaugrube durch ein qualifiziertes Unternehmen abgeschaltet und geerdet werden. Da der AN OLA aus dem Projekt diese Arbeiten nicht leisten konnte, wurde im Auftrag der Projektlei-tung ein weiteres OLA-Unternehmen als Nachauftragnehmer beauftragt. 111 Durch den AG wurden Leistungen zu Baugruben und zur Sondierungsvorbereitung im Bereich der Gasleitungsquerung angeordnet. Gemäß Vorgabe der PL der DB AG erfolgten Suchschachtungen im gesamten Bereich des Start- und Zielgrubenverbaus der Gasleitungsquerung sowie zur Sondierung der Bestandsgasquerung. Sämtliche freigelegte Leitungen mussten ausgepflockt und provisorisch umverlegt werden. 112 Duch die freigegebene AP PP 6 sind an den Baugruben zur Querung DN 800 diverse zusätzliche Leistungen aufgetreten. Folgende Leistungen sind hierbei für den Projekterfolg erforderlich: - Herstellen der Rammebene für Verbau Start- und Zielgrube - Aushub der Baugruben bis 7m Tiefe - Transport Aushub zur BE bis 5 km - Wasserhaltung innerhalb der Baugruben - Herstellung Betonsohle und Wiederlager 113 An den Stirnseiten der Start und Zielgrube ist eine temporäre Wasserhaltung notwendig geworden, da beim Öffnen der Spundwand für die Pilotbohrung DA140 festgestellt wurde, dass der Baugrund durch das anstehende Grundwasser nicht standfest ist und es zu unkontrollierten Bodenaustritt in die Startgrube kommt. 124 Die Kabeltiefbauarbeiten konnten nicht wie gemäß Ausschreibung geplant in Bauphase 1.3 duchgeführt werden, weil: - die Ausführungsplanung noch nicht vorlag, - die Sperrpause vorrangig für die Umsetzung der OLA-Arbeiten und Weichenumbauten genutzt werden musste - der Kabeltiefbauarbeiten Gl 2 in Richtung Rostock Hbf (AP lag vor) priorisiert wurde. Nunmehr waren die KTB-Arbeiten, zusammen mit Leistungen der OLA, innerhalb der Bauphase 5 im Zeitraum 27.10. – 04.12.2023 vorgesehen. Bedingt durch die umfangreichen OLA-Arbeiten konnten jedoch nicht alle Kabeltiefbauarbeiten innerhalb dieser Sperrpause beendet werden und mussten deshalb in das Folgejahr verschoben werden.Die Leistung mussten nun in nächtlichen kurzen Sperrpausen hergestellt werden.
- 09.02.2026 125: Für den Projekterfolg sind durch Freigabe der AP PP3.1 und durch geforderte Anpassungen beim Zaunbau im Bereich des Gleisdreiecks RFH zusätzliche Leistungen notwendig: - Doppelschließsystem an den Zufahrtstoren - Erdungslaschen und Erdung der Zaunanlage // 126: Beim Beräumen der BE-Fläche der Carl-Hopp-Straße nach der IBN 2025 sind diverse Materialien anderer Gewerke notwendigerweise beräumt und entsorgt worden. // 127: Durch LST wurden im Bereich des HBF Rostock diverse Gleisschaltmittel notwendigerweise verbaut. Hierfür müssen in die bestehenden Trogtrassen Kabeleinführungen hergestellt werden und der zugehörige Micro-KTB erfolgen. Aus betrieblichen Gründen sind diese Arbeiten vorerst nur vom 01.09 bis 09.09 möglich. Dies erfordert eine erneute BE sowie eine zusätzliche An- und Abfahrt. // 128: Im Bereich von Gleis 12 wurde nach freigegebener AP notwendigerweise mit der Errichtung der Zaunanlage begonnen. Dabei wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Grundstücksgrenzen für die geplante Zauntrasse nicht ausreichend sind. Nach Klärung mit dem anliegenden Grundeigentümer wurde beschlossen, den Zaun direkt auf die Grundstücksgrenze an/in den Böschungsfuß zu errichten. Hierzu werden die bereits bestehenden Zaunpfosten wieder demontiert und versetzt. Zusätzlich ist ein erneuter Freischnitt der Trasse notwendig, da aufgrund der fortgeschrittenen Bauzeit die bereits geräumte Trasse zugewachsen ist. // 138: Ilm Zuge der Bauberatung sowie der Abstimmungen zur Inbetriebnahme wurde durch die Bauüberwachung festgestellt, dass die Herstellung der Dienstübergänge gemäß Planpaket 5 für die ordnungsgemäße und sichere Nutzung der Anlage erforderlich ist. Diese Leistung war im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthalten. Die Dienstübergänge sind entsprechend den Vorgaben des Planpakets 5 sowie den Anweisungen der Bauüberwachung herzustellen, um das betriebliche Erfordernis, die Zugänglichkeit der Anlagen und die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen im Baustellen- und späteren Betriebszustand zu gewährleisten. // 143: Als Grundlage für die Erstellung aller Unterlagen für die Bestandsdokumentation müssen folgende Vermessungstätigkeiten durchgeführt werden: - Die Vermessung der Gleisvermarkungspunkte im System DB Ref 2016 und Integration der bereits übermittelten Daten der weiteren Fachgewerke im Projekt sowie ggfs. Uberarbeitung nach Prüfung durch die bahninterne Ingenieurvermessung - Aufmessung bzw. Feldvergleich (DBREF2016/DHHN92) der neu gebauten Anlagen der DB AG. Zu diesen Anlagen gehören die neuen Gleise, Weichen und Ingenieurbauwerke sowie Zwangspunkte wie Signale, Bahnsteig etc. - Aktualisierung der Aufmessungen und Topologie im Avani - Erstellung der Gleisnetzdaten der Gleise 1 und 7, dazu gehörend die Überführung in das Höhensystem DBREF2016 - Die Vermessung der Anlage betrifft die Anlagen innerhalb der Grundstücksgrenzen der DB gemäß Planfeststellungsbeschluss sowie ggfs. neu errichtete Anlagen, die bisher über die Grundstücksgrenzen herausragen // 144: Im Zuge der Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten wurden für den Projekterfolg weitere zusätzliche sowie geänderte Leistungen erforderlich. Diese umfassen den Neubau eines BKK Gr. Ill am Gleis 1 1/3 im Abschnitt von km 117,0+68 bis km 117,1+18 einschließlich aller Leistungen, wie die Verlegung und den Rückbau eines provisorischen BKK zur vorübergehenden Aufnahme der Bestandskabel, die Um- und Rückverlegung dieser Kabel sowie die Lieferung und den Einbau eines Mehrlängenbausatzes. Darüber hinaus wurde die Herstellung einer Muffengrube TK hinter dem Betonschalthaus bei km 116,8+79 einschließlich sämtlicher erforderlicher Erdarbeiten (inklusive einer Rampe) sowie die Einbindung mittels Kabelschutzrohren notwendig. //
- 27.01.2026 51 Im Zuge der Ausführung der Kabeltiefbauarbeiten wurden durch die Projektleitung der DB AG mehrere zusätzliche sowie geänderte Leistungen angeordnet. Hierzu zählen unter anderem die Beseitigung des bestehenden Zaunes sowie die Errichtung eines neuen Abgrenzungszaunes zur Kleingartenanlage auf dem Bahngelände im Bereich der neu herzustellenden OLA-Maste N2 und N4. Des Weiteren wurden der Neubau von Kleinkabelschächten an vorgegebenen Stationen, die Herstellung neuer Kabelquerungen, der Rückbau bestehender Kabelkanäle und -schächte sowie die Beseitigung von Hindernissen im Baufeld angewiesen. Darüber hinaus ordnete die Projektleitung der DB Netz AG die Herstellung von Kernbohrungen, den Auf- und Rückbau einer provisorischen Kabelführung am Gleis 2, die Durchführung einer Wasserhaltung im Bereich des Signals 34F sowie die Lieferung und den Einbau eines Mehrlängenbausatzes an. Weitere zusätzliche Anforderungen umfassten den Austausch des Geokunststoffes in Randwegbereichen vorgegebener Abschnitte, den Einbau von Umrandungen um Verteilerkästen, die Herstellung einer provisorischen Absturzsicherung sowie die Ausführung mehrerer neuer Muffengruben.
- 13.11.2025 148- Im Zuge der Bauausführung wurde durch die Projektleitung in Abstimmung mit dem Bereich LST festgelegt, dass an sämtlichen Weichen im Bahnhof Bramow zusätzliche Einfassungsrahmen für die Weichenantriebe zu errichten sind. Gemäß HLV-Position (z. B. 03.06.0290) sind die neu errichteten Weichen mit Rahmen zur Lagesicherung in der Größe 870 mm * 600/400 mm auszustatten. Abweichend davon werden sämtliche Weichenantriebe im Bahnhof Bramow mit Weichenrahmen der Größe 1200 mm x 1000 mm ausgeführt. 149- Im Rahmen der Abnahme der Gleisfeldbeleuchtung wurde durch Abnahmeprüfer die Erweiterung des Arbeitsraumes sowie die Einrichtung einer Absturzsicherung für die Beleuchtungsmasten im Böschungsbereich von Gleis 12 und 11a gefordert 153- Aufgrund von geforderten Vorlaufleistungen ( Anbau Verb.-Gestänge W.3401,3402 ) sowie zusätzlichen Zusammenhangsarbeiten ( An-/Abbau von Handstellgewichten W.3405, 3412,13 / Richtarbeiten an Zungen / Beteiligung an LST-Abnahme in IBN-Sperrpause ) wurden nicht geplante Schichteinsätze des Weichenschlossertrupps notwendig 154- Aufgrund von wiederholten betrieblichen Besonderheiten in Form eines Bedienkonzeptes während der Sperrpausen mussten zusätzliche logistische Leistungen zur Realisierung der Baustellenver- und Entsorgung eingeordnet werden, um die abgestimmten Bauabläufe aller beteiligten Gewerke einhalten zu können wie z.B.: • zusätzliche nächtliche Überführungsfahrten vom Tarifbahnhof WRS nach WRB und zurück • verlängerte Einsatzzeiten von Personal, Maschinen und Geräten aufgrund zeitlicher Vorgaben zu möglichen Ein-/Ausfahrten aus den Baugleisen 155- Im Zuge der Baumaßnahme war es erforderlich, nicht geplante, aber notwendige Oberbauleistungen durchzuführen: 1. Einzelschwellenwechsel: 2 Stk B70/B97002 für Einbau Gleissperre im Anschlussgleis Fischereihafen 2. Einzelschwellenwechsel: 1 defekt gelieferte Langschwelle W41051 in DKW 3421/22 . 3. Einzelschwellenwechsel: 4 Stk Hh/B70 im Hauptgleis 2 bei km 118,025 zur Beseitigung Betriebsgefah 156-Eine der Voraussetzungen für die VOB Abnahme der Bauwerke im Projekt Umbau Rostock - Bramow ist Übergabe der Bauakten. Die seitens PL AG geforderten Aufwendungen sind für den Projekterfolg notwendig
- 17.09.2025 121 - Im Berich der Zufahrt zum neuen DST-Gebäude wurde die Pflasterfläche über die Böschungskannte zum Gleis des RFH hinaus geplant. Zur Errichtung der vollständigen Fläche und zur Sicherung der Böschung wurde Diese durch eine Wnkelstützwand ersetzt. Zusätzlich wurde eine Flächenentwässerung mit zwei Straßeneinläufen und Muldensteinen hergestellt.
- 02.09.2025 A1-104 Der AN muss zur Gleisregulierung vor Arbeitsausführung die Gleise trennen und nach Beendigung der Lageregulierung das lückenlose Gleis mit entsprechendem Spannungsausgleich neu herstellen
- 18.08.2025 A1-108 Für den Projekterfolg sind folgende Leistungen notwendig und vom AN zusätzlich zu erbringen: Bereitstellung eines Bürodoppelcontainers für die Abnehmer des Bereichs LST von der DB E&C mit Stromanschluss und 2 separaten Schlüsseln sowie Bereitstellung von mindestens 2 Tischen, 4 Stühlen, 2 Spinden, einem Kleiderständer und einem Besen Set zum Reinigen. A1-109 Für den Projekterfolg sind folgende Leistungen notwendig und vom AN zusätzlich zu erbringen: Errichtung eines Kabeltroges Größe 1 im Bereich des HBF Rostock sowie Austausch des bisherigen Provisoriums zum Mastanschluss mittels Betonkabeltrog Größe 2 im Bereich des Gleises 1 bei km 116,0+00. A1-114 Für den Projekterfolg sind folgende Leistungen notwendig und vom AN zusätzlich zu erbringen: Zusätzliche Gestellung eines Weichenschlossertrupps mit Biegegerät zur Beseitigung von Verbiegungen an Zungenvorrichtungen im Rahmen der LST-Abnahmen Weichen zur IBN DSTW Bramow. A1-117 Das stillgelegte Stellwerk B1 muss gegen Vandalismus gesichert werden. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. A1-119 Für den Projekterfolg sind folgende Leistungen notwendig und vom AN zusätzlich zu erbringen: Austausch Betontrog auf Gr. IV im Bereich ca. km 113,3 (ca 4-6m) Umfahrung Mast aus Maßnah-me LWL-Kabel; Austausch Betontrog auf Gr. II im Bereich ca.km 113.750 -113,900 (ca150m) sodass das LWL-Kabel vom Interrimstrog in die Trogtrasse verlegt werden kann und Herstellung Interrimskabeltrog vor dem alten Stellwerk B"Rostock-Bramow, Bau Endzustand in Betontrog nach Abriss Stellwerk. A1-122 Für den Projekterfolg bzw. für die IBN im März 2025 sind folgende zusätzliche Leistungen notwendig und vom AN zu erbringen: - Einbau der H-Tafel am Haltepunkt Bramow und Parkstraße - Versetzen von RS-Signalen - Einbau von Vorsignalbalken A1-123 Für den Projekterfolg bzw. für die IBN im März 2025 sind folgende zusätzliche Leistungen notwendig und vom AN zu erbringen: Kabeltrogtrassen aufdeckeln und nach dem Rückbau des Bestandskabel wieder verschließen
- 07.07.2025 MKA078: Es musste ein Umschlagbagger eingesetzt werden, um Material über die Stützwand zu befördern und zu verdichten bzw. den Bahndamm zu verbreiten. Mit der eigentlich geplanten, schienengebundenen Technik wären die Anlieferung und der Einbau betrieblich nicht möglich gewesen. // MKA116: Beim Einbringen der Spundwandbohlen für die Startbaugrube der Rohrvorpressung wurden in den angrenzenden Gebäuden neue Risse bemerkt. Statt des ausgeschriebenen Rohrvortriebsverfahren nach Wahl des AN muss nun das Einbringverfahren für die Zielbaugrube geändert werden. Nunmehr werden in den Spundwandachsen überschnittene Austauschbohrungen ausgeführt.
- 28.01.2025 LÄ119 Aufgrund von nicht vorhergesehener Erschütterung durch das Einbringen von den Spundwandbohlen für den Verbau der Gasleitungsquerung wurde in Abstimmung mit PL und Planprüfer das Verfahren zur Einbrin-gen der Bohlen geändert. Gemäß Abstimmung wurden seitens der PL die Einbringungen der Spundbohlen mittels Vorbohren und Ein-bringen einer Tonschicht zur Reduzierung der Vibration notwendig.
- 08.01.2025 101_Aufgrund von massiven Auswirkungen der Vibrationen auf umliegende und weiter entfernte Gebäude wurde die Einstellung der Arbeiten zum Spundbohlenverbau mit aktuellem Verfahren angeordnet. Infolgedessen ist es notwendig, ein neues Verfahren zwischen Baufirma, Bodengutachter und PLaner abzustimmen.
- 12.12.2024 MKA088: Durch die freigegebene AP PP 3.2 sind an den Außenanlagen diverse zusätzliche Leistungen für den Projekterfolg notwendig. Folgende Leistungen sind hierbei nicht Bestandteil des HLV: - Winkelstützen - Geländer - Einbau der Podeste - Verlegung MS Kabel. Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MKA089: Durch die freigegebene AP PP 3.1 sind an den Außenanlagen der NEA/OLA, Gfk 34 und Trafostation DB Energie diverse zusätzliche Leistungen aufgetreten. Folgende Leistungen sind hierbei nicht Bestandteil des HLV: - Absenken Schacht Fernwärme - Anpassung Gelände Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MLKA090: Durch die freigegebene AP PP 2.1 Signalgründungen wurde festgelegt, dass die Signalgründungen in Kleiner Bauform mit Rammrohren größer 1,60m (bis 4,50m) oder mittels Betonmonolith auszuführen sind. Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MKA091: Auf Anweisung der Projektleitung wurden der Einbau der KS-Schränke für die LST-Anlage beauftragt. Diese mussten nachträglich von Hand zu den Einbauorten transportiert, eingebaut und mittels Schutzrohrtrasse an den Kabeltiefbau angeschlossen werden. Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MKA092: Um den Projekterfolg zu sichern, mussten einige Signale versetzt und somit neu gegründet werden. Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MKA093: Zur provisorischen Verlegung von Kabeln mussten bauzeitlich PE-Tröge als provisorisches Kabelführungssystem hergestellt werden: - TK-Kabel b.r. km 113,700 -113,850 -->150m - Anschluss Sig Vzf b.l. km ca. 118,650 --> 75m - Versetzen Sig 615 km 117,650 -117,750 -->100m Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MKA094: Durch die Änderungen der Planungen anderer Gewerke wurden neue Querungen im gesamten Baufeld notwendig.- zusätzliche Querung km118,6+30 - zusätzliche Querung km118,3+52 - zusätzliche Querung OSE km115,7+15 Zum Errichten der Querungen musste zusätzliches Material verwendet, sowie weitere Technik vorgehalten werden. Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MKA096: Da die Zufahrt zur BE durch den Baufortschritt an den Gleisen 11 und 12 abgeschnitten war, wurde zur Materialisierung und Versorgung der Arbeiten an der Stützwand am Gleis 11 a durch die PL der DB AG in Ab-stimmung mit der WIRO die Anlegung einer neuen Baustraße angeordnet. Nach Bauende wurde diese nun zurück gebaut. Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MKA097: Während des gesamten Projekts treten zusätzliche Leistungen aus anderen Gewerken auf: 1. Zaun Parkstraße 2. Beleuchtung für Wartung Sig 615 3. Kabelabdeckplatten MS Kabel FÜ Bramow Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen. MKA099: Bei der Planung der Stützwand Gleis 11a wurden nach Vorlage der ersten Planung in Abstimmung mit der Stadt und dem AG folgende Festlegung getätigt, die zu Mehraufwendungen bei der Planung geführt haben: - Änderung der Querschnittsgeometrie (Sporn in Richtung Radweg) - nachträgliche Forderung Abdichtungsplan - Prüfung der Erdungserfordernisse - Abweichungsbericht Verbau vom 07.11.23 (neue Statik inkl. neuer Verbauplanung) - Standsicherheitsplanung Gleisfeldbeleuchtung mit Gründungsvergleichen und Lastansätzen Diese Leistungen sind zusätzlich vom AN zu erbringen.
- 18.10.2024 AvL 067 Nach der LWL-Kabelverlegung ist der Bestandstrog überfüllt auf etwa 150m. Hierzu ist statt der vorhandenen Trog Größe I ein Trog Größe II einzubauen. Weiterhin können in einer Mastumfahrung die Deckel nicht mehr ordnungsgemäß geschlossen werden, gemäß Richtlinie ist das Kabel hier im Schutzrohr zu verlegen. Abschließend sind für die Inbetriebnahme des DSTW Kabel vor dem alten Stellwerk zunächst in einem Interimstrog zu verlegen, da der Endzustand Kabeltrog den Abriss des Stellwerks behindern würde.
- 17.10.2024 AvL 060 Für den Projekterfolg ist es notwendig, dass das Schienenstegschleifen mit Schienenstegschleifern, welche die Anforderungen der RiL 824.5501Z01 erfüllen, an folgenden Standorten durchgeführt wird: - AZ G101A km 115,489 Schrift innen Gleis 1 - AZ W2/6301 km 115,905 Schrift innen Gleis 1 - AZ W5/G112 km 116,218 Schrift außen Gleis 12 - AZ G105/W31 km 117,761 Schrift außen Gleis 5 - AZ L203Y W34/G203 Gleis 3 Die Walzzeichen sollen zeitnah entfernt werden, um eine Montage der Achszähler bis zum 31.05.2024 gewährleisten zu können.
- 24.09.2024 079 Für die Gründung des Signals 598 an dem neuen Standort ist eine erneute Baugrunduntersuchung des neuen Standortes notwendig. Diese wird durch einen NU des AN durchgeführt. 080 Gemäß Ausschreibungsunterlagen soll der AN eine Gasleitungsquerung herstellen. Jedoch wurde die Ausführungsplanung am 16.11.2023 zurückgezogen. Um die Querung herstellen zu können, muss eine erneute Planung erfolgen. 081 Aufgrund der zurückgezogenen Freigabe der Ausführungsplanung für die Querung km 117,040 erfolgte eine erneute Planung der Querung. Für die Ausführung der neu geplanten Pressarbeiten sind zusätzliche Arbeiten notwendig. 082 Aufgrund von vielseitigen Änderungen in den Projektrandbedingungen werden Planungsanpassungen nach bereits erfolgter Freigabe bzw. Einreichung von Planungsunterlagen notwendig. 087 Zur Inbetriebnahme des DSTW Bramow sind aufgrund der Versetzung des Signals 598 neue bzw. zusätzliche Isolierstöße in den Streckengleisen 1 und 2 gemäß den Angaben des PT1 - WR Bph 6.1 einzubauen.
- 09.09.2024 MKA 075 Für den Projekterfolg ist es notwendig, folgende Leistungen umzusetzen: - Kabelquerung im km 117,7+63 von KS 117.7-02 zu KS 117.7-04 mit 5 Rohren DN 110 erweitern - Vom Schacht 117.7-02 eine Querung mit 5 Rohren DN 110 der Gleise 1,3,4,5 bis zum Gleis 2 bahnlinks mit einem weiteren Kabelschacht errichten. Für diese Maßnahme muss eine weitere Planung angefertigt und vom BVB freigegeben werden.
- 26.08.2024 AvL 060 Für den Projekterfolg ist es notwendig, dass das Schienenstegschleifen mit Schienenstegschleifern, welche die Anforderungen der RiL 824.5501Z01 erfüllen, an folgenden Standorten durchgeführt wird: - AZ G101A km 115,489 Schrift innen Gleis 1 - AZ W2/6301 km 115,905 Schrift innen Gleis 1 - AZ W5/G112 km 116,218 Schrift außen Gleis 12 - AZ G105/W31 km 117,761 Schrift außen Gleis 5 - AZ L203Y W34/G203 Gleis 3 Die Walzzeichen sollen zeitnah entfernt werden, um eine Montage der Achszähler bis zum 31.05.2024 gewährleisten zu können. AvL 054 Für den Projekterfolg ist es notwendig, folgende Leistungen in Bezug auf die Micro-Kabeltiefbauarbeiten und zusätzliche Querungen umzusetzen: -Materialisierung und Errichtung des begleitenden Kabeltiefbaus (kleiner Kabeltiefbau), für den Anschluss der LST-Außenanlagen - Anschlüsse der Bauteile der Firma Siemens (FEAS, FEAK, Signale) - notwendigen Querungen
- 09.07.2024 MKA 075 Für den Projekterfolg ist es notwendig, folgende Leistungen umzusetzen: - Kabelquerung im km 117,7+63 von KS 117.7-02 zu KS 117.7-04 mit 5 Rohren DN 110 erweitern - Vom Schacht 117.7-02 eine Querung mit 5 Rohren DN 110 der Gleise 1,3,4,5 bis zum Gleis 2 bahnlinks mit einem weiteren Kabelschacht errichten. Für diese Maßnahme muss eine weitere Planung angefertigt und vom BVB freigegeben werden. AvL 052 Für den Projekterfolg ist es notwendig, folgende Leistungen in Bezug auf die Gründung FEAK mit Betonpfählen umzusetzen: - Materialisierung der Pfähle, wenn dies nicht bereits nach der Abstimmung mit Siemens erfolgt ist. - Gründen von Betonpfählen für das Aufstellen der Feak
- 28.06.2024 A1 - 074 Es ist gemäß IBG-Bescheid des EBA notwendig, ein EG-Prüfheft für die Teilsysteme Infrastruktur und ZZS für das BV Rostock Bramow zu erstellen. Diese Leistung soll der AN nach Anordnung des AG ordnungsgemäß übernehmen.
- 25.06.2024 MKA 71 Die Stützwand am Gleis 11 a soll mittels Abdichtung geschützt werden. Für die Planung und Ausführung der Bauwerksabdichtung an der Stützwand Gleis 11 a ist durch den AN als Auflage aus dem Prüfbericht der Ausführungsplanung zur Stützwand ein Abdichtungsplan zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe einzureichen. MKA 72 Die Stützwand am Gleis 11 a soll mittels Abdichtung geschützt werden. Der vom AN zu Prüfung und Freigabe vorgelegte Abdichtungsplan wurde durch den AG freigegeben. Somit ist durch der AN die Abdichtung gemäß freigegebener Planung zu liefern und herzustellen. MKA 73 Für den Projekterfolg ist es notwendig, folgende Leistungen in Bezug auf die Stützwand Gleis 11a umzusetzen: - zusätzliche Bewehrung für die Stützwand
- 21.06.2024 MKA 076 Für den Projekterfolg ist es notwendig, folgende Leistungen in Bezug auf den Rückbau des aufgeständerten Kabeltroges Gleis 7 umzusetzen: - Rückbau des aufgeständerten Bestandskabelkanals am Gleis 7 im Bahnhof Bramow - Schutz der Kabeltrasse, gegebenenfalls Umverlegung Kabel in den neuen Kabeltrog entlang der Gleise MKA 074 Für den Projekterfolg ist die Erstellung des EG-Prüfheftes gemäß IBG- Bescheid des Eisenbahnbundesamtes für die Teilsysteme Infrastruktur und ZZS für das Bauvorhaben Rostock Bramow notwendig. A1 - 064 Für den Projekterfolg ist der Transport und das Setzen von FEAK- und FEAS-Fundamenten erforderlich. Die Materialisierung der Elemente ist erfolgt und diese befinden sich auf der BE-Fläche Carl-Hopp-Straße. Insgesamt müssen ca.40 Fundamente als Tiefbauleistung gesetzt werden. MKA 69 Beim Neubau der Kabeltrogtrasse am Gleis 7 musste das in Betrieb befindliche, provisorisch verlegte OSE-Kabel während des Einbaus der zu errichtenden Betonkabeltrogtrasse geschützt und mehrfach aus dem Baubereich verschwenkt werden. MKA 70 Gemäß Ausschreibung sind die Randwege mit GW/GI aufzufüllen. Gemäß Ausführungsplanung und Rettungswegekonzept sind sämtliche Rand- und Rangierwege mit Randwegmaterinal (d >= 10cm) entsprechend Reflexionstafel herzustellen. Darüber hinaus ist die Verlängerung des Randweges notwendig.
- 05.06.2024 AvL 61 Für den Projekterfolg ist es notwendig, folgende Leistungen umzusetzen: - Herstellung, Betreiben und Vorhalten von Wasserhaltungsanlagen für die Startgrube und die Zielgrube der Gasleitungsquerung. Für diese Maßnahme muss eine weitere Planung angefertigt und vom BVB freigegeben werden.
- 10.05.2024 MKA 59 Aufgrund unzulässiger Spannungen bzw. festgestellter geometrischer Fehler nach dem Einbau von Weichenzungen wurde der mehrmalige Einsatz eines Biegetruppes zur Beseitigung der Mängel bzw. zur Nachregulierung der Weichenverschlüsse erforderlich A1 - 057 Ende Dezember 2023 wurden die Oberleitungsmastschalter in Betrieb genommen. Dafür war es notwendig, die OSE-Kabel durch provisorische Kabelführungssysteme zu schützen
- 09.05.2024 A1-054 Im Rahmen der Bauausführung Bph. 4 musste die Gleisein- und Nachschotterung des Neubaugl. 12 als Grundlage zur Ausführung der Stopf- und Richtarbeiten mittels Zweiwegebagger erfolgen. Der erforderliche Bahnwagenraum zum Einschottern des Gleises mit Bettungsschotter aus Selbstentlade-wagen konnte kurzfristig nicht bereitgestellt werden MKA 62 Im Zuge der Bauausführung wurde die Erweiterung der Baustraße auf den WIRO-Wiesen notwendig. Hierzu wurde der Vertrag mit der WIRO um eine Nutzung zusätzlicher 600 m² sowie einer Verlängerung bis zum 31.03.2024 erweitert. MKA 56 Während der Ausführung wurde die Freigabe der Ausführungsplanung am 16.11.2023 per E-Mail zurückgezogen. Entsprechend sind die Arbeiten eingestellt worden. MKA 66 Für die Herstellung der Stützwand am Gleis 11a wurden Wasserhaltungsmaßnahmen in Form von Sickerschlitzen und zusätzlicher Beistellung von Pumpen notwendig MKA 67 Für die erneute Planung und Ausführung der Gasleitungsquerung, bedingt durch Änderung des Baubereiches, ist es zwingend erforderlich, Kennwerte für den Baugrund zu haben. Diese liegen bauseits nicht vor
- 06.05.2024 VAE 53 Im Rahmen der Bauausführung wurde der zusätzliche Ein-/Ausbau von Gleisabschlüssen erforderlich. Es handelt sich um - Ein-/Ausbau von Schwellenkreuzen im Bereich der Gleisverbindung W.3401 - W.3402, Ein-/Ausbau von Schwellenkreuzen am Weichenende W.3404 (GI.11a), Ein-/Ausbau von Schwellenkreuzen zwischenzeitlich im GI.11, Ein-/Ausbau von Bremsprellböcken im GI.11 und 12
- 15.04.2024 VAE 55 Für die Durchführung des Bahnbetriebs nach den Bauphasen 3.1 bzw. 4 musste die vorh. Gleisisolierung im Bereich des Anschlussgleises 85 bzw. Bahnhofsgleises 7 wiederhergestellt werden. Dazu mussten 3 Stück Isolierstöße MT S54 -verstärkt- örtlich neu hergestellt werden.
- 15.04.2024 Das Leistungsbild - Bautechnik OB-TB - wird bereits durch den beauftragen AN abgedeckt. Ein Wechsel bedeutet zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Leistungsumsetzung.
- 09.04.2024 Es ergab sich in erfolgten Abstimmungen zwischen AG und AN, dass das übergebene DGM nicht projektbezogen und somit nicht anwendbar ist. Es folgte daraufhin der gemeinschaftliche Prozess zur Lösungsfindung. Im Ergebnis dessen wurde im Projekt, insbesondere aufgrund der betrieblichen und örtlichen Zwänge (sehr eingeschränkte Möglichkeit von Vermessungsarbeiten im Gleis und eingeschränkter Arbeitsraum neben den Gleisen u.a. aufgrund innerstädtischer Lage und Trassenlage im Damm) und im Hinblick auf die beschleunigten Planungsprozesse, im Sinne des Gesamtprojekterfolges auf die Erstellung eines DOM zurückgegriffen. Aufgrund moderner Messmethoden wie Laserscanning und Drohnenbeflüge reduziert sich die Arbeitszeit im Feld deutlich, sodass hier gegenüber der klassischen Vermessung keine monetären Nachteile bei gleichzeitig sogar höherer Datendichte entstehen. Die Vermessungsmethoden wurden demnach den Projektrandbedingungen aus technischer und wirtschaftlicher Sicht angepasst.
- 09.04.2024 Im Zuge von Baufeldfreimachungen kann die Verortung eines bauzeitlichen Kabeltrog nur im Bereich von Fernwärmeleitungen erfolgen. Um einen Bewuchs der Leitungen der Stadtwerke Rostock zu verhindern, soll ein Vließ unter den bauzeitlichen Kabeltrog gelegt werden. Der geforderte Freischnitt der Stadtwerke der Leitungen ist ohne Beschädigung des Trogs aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
- 09.04.2024 Für die Gründung der Oberleitungsmaste in Bauphase 1.3 müssen im Bereich km 118,15 bis 118,35 Gleis 3 (OLA-Maste N121, N123, N125, N127) Gleisjoche aus dem Stumpfgleis hinter dem Prellbock in der Bauphase 1.2 durch den AN entnommen werden. In der Bauphase 5 soll das Stumpfgleis komplett durch den AN zurückgebaut werden.
- 09.04.2024 Im Zuge der vertraglich geschuldeten Bauausführung muss der AN bei entsprechendem technischem Erfordernis die Lage der Tiefenentwässerung anpassen, um einen Konflikt mit der Herstellung der Gründungen für Signalmaste zu vermeiden.
- 09.04.2024 Das Leistungsbild - Bautechnik OB-TB - wird bereits durch den beauftragen AN abgedeckt. Ein Wechsel bedeutet zusätzlichen finanziellen Aufwand für Ausschreibung, Vergabe und Leistungsumsetzung.
- 09.04.2024 Im Zuge von Baufeldfreimachungen kann die Verortung eines bauzeitlichen Kabeltrog nur im Bereich von Fernwärmeleitungen erfolgen. Um einen Bewuchs der Leitungen der Stadtwerke Rostock zu verhindern, soll ein Vließ unter den bauzeitlichen Kabeltrog gelegt werden. Der geforderte Freischnitt der Stadtwerke der Leitungen ist ohne Beschädigung des Trogs aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
- 04.04.2024 Das umzuverlegende Streckenblockkabel Sp001 (1kv Kabel) liegt im Bereich der zu gründenden OLA-Masten. Dies wurde erst im Zuge der Bauausführung bekannt und ist somit nicht in den Vertragsleistungen enthalten.
- 04.04.2024 Die am rückzubauenden Stellwerk verlaufenden Streckenfernmeldkabel sollen aufgrund Ihrer Beschaffenheit (Papier isolierte Kabel) nicht in einem Kabelverteiler abschlossen werden. Um die Verfügbarkeit zu gewährleisten ist eine Unterbringung in einem geschlossenen Raum vorteilhaft. Hierfür soll das derzeitge LST-Betonschalthaus für das Gewerk TK umfunktioniert werden. Arbeiten sind aus Gewährleistungsgründen im Rahmen des Abriss der umliegenden Gebäude und damit bestehenden Gebäudeverbindungen durch den beauftragten AN auszuführen.
- 04.04.2024 Die Schadstoffuntersuchung der Klärgrube, die Entsorgung der Ausbaustoffe und der Rückbau Klärgrube am Stellwerk W3 sind in den Vertragsunterlagen nicht enthalten, für die Ausführung der vertraglichen Leistung jedoch zwingend erforderlich. Arbeiten an einer in sich abgeschlossenen Anlage sind aus Gründen der Gewährleistung nur durch EINEN Auftragnehmer auszuführen.
- 04.04.2024 Für die Gründung der Oberleitungsmaste in Bauphase 1.3 müssen im Bereich km 118,15 bis 118,35 Gleis 3 (OLA-Maste N121, N123, N125, N127) Gleisjoche aus dem Stumpfgleis hinter dem Prellbock in der Bauphase 1.2 durch den AN entnommen werden. In der Bauphase 5 soll das Stumpfgleis komplett durch den AN zurückgebaut werden.
- 04.04.2024 Ergänzung zur Anordnung 01 vom 28.04.2022: Abschnittserweiterung für die Erstellung der Entwurfsplanung von 90 m auf 160 m, um den Lückenschluss bis zur EÜ Lübecker Straße ebenfalls zu untersuchen.
- 04.04.2024 Für die Durchführung des baubedingten S-Bahnbetriebes ab Bauphase 1.1 ist die vorh. Gleisisolierung im Bestandsgl.1 / WE EW9 Bf. Bramow zu versetzen. Dazu sind 3 Stk. Isolierstöße MT S54 -verstärkt- bis 17.01.23 herzustellen sowie nachfolgend in der Bph 3.1 entsprechende Ersatzschienen zum Ausbau der nicht mehr benötigten Isolierungen einzubauen und abschließend zu verschweißen. Die erforderlichen Er-satzschienen sind wie abgestimmt im Zusammenhang mit der Bestellung Oberbaustoffe zur Bauphase 3.1 durch den AG bereitzustellen, die notwendigen Zuarbeiten (Si-Bänder, Angaben Ver-/Entsorgung) erfolgen durch den AN.
- 04.04.2024 Durch den vom AG vorgezogenen Bauphasenwechsel muss auch das Signal 615 vorzeitig versetzt werden. Hierfür wird eine vorgezogene Errichtung der Signalgründung nötig. Durch diese Einzelgründung wird der zusätzliche An- und Abtransport einer Rammeinheit sowie auf Grund der kurzen Zeitspanne, zwischen Gründung und Signal stellen, eine zusätzliche Sofortmontagemanschette nötig.
- 04.04.2024 Wegebefestigung zwischen Be Fläche und WIRO-Fläche am Hohlbeinplatz zur Gewehrleistung der Umsetzbarkeit de Baumaßnahme und zum Schutz der Bodens. Baustraßen sind grundsätzlich bereits beauftragt in diesem Vertrag. Die Baustraße liegt im unmittelbaren Baufeld und der zu errichtenden Anlagen des AN Bau, so dass aus Gewährleistungsgründen kein AN-Wechsel möglich ist. Ein zusätzlicher AN müsste in die Örtlichkeit und alle Leitungen eingewiesen, dem Bahnbetrieb gemeldet werden. Die Leistung ist an den vorhandenen AN bereits nach Marktlage vergeben wurde. Eine Ausschreibung und Vergabe ist Zeitlich nicht mehr mit den Bauterminen vereinbar.
- 20.03.2024 Aufgrund der Höhenlage der bahnlinken Böschung, der starken Überhöhung des linken Gleises (Außenbogenlage) von bis zu 105mm und eines regelkonformen Einbaus eines aufgeständerten Kabeltroges (aKK) bei OK Kanal = OK Schwelle wurde in Abstimmung mit dem AN Bau festgelegt, dass der gemäß EP Lageplan 02 vorgesehene aKK statt bei km 114,1+88 erst bei km 114,9+71 beginnen wird (EP Lageplan 03). Der in diesem Bereich ausgeschriebene aKK wurde planerisch durch einen Betonkabelkanal der Gr. II i.F. ersetzt.
- 20.03.2024 Im Bereich der neuen OLA-Masten N13 und N15 müssen 3 Pyramidenpappeln und eine Birke gefällt wer-den. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse können die Fällarbeiten nur durch Seilklettertechnik erfolgen und der Abtransport des Gehölzes muss mit Zweiwegetechnik unterstützt werden.
- 20.03.2024 Im Bereich der neuen OLA-Masten N13 und N15 müssen 3 Pyramidenpappeln und eine Birke gefällt wer-den. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse können die Fällarbeiten nur durch Seilklettertechnik erfolgen und der Abtransport des Gehölzes muss mit Zweiwegetechnik unterstützt werden.
- 20.03.2024 Der am Holbeinplatz errichtete Bauzaun wird im Dezember zurückgebaut. Um eine Annäherung in den Sicherheitsbereich der Gleise weiter zu verhindern, muss der AN einen geeigneten bauzeitlichen Ersatzzaun stellen.
- 20.03.2024 Im Rahmen des Projektes wurde der Lagerplatz Carl-Hopp-Straße sowie der Tarifbahnhof Rostock-Seehafen als Ausgangspunkt der Materialzufahrten zur Baustelle vertraglich vorgegeben und entsprechend vom AN berücksichtigt. Im Zuge der Bauvorbereitung zur Bph. 1.2 und 1.3 wurden nunmehr betriebliche Besonderheiten in Form eines Bedienkonzeptes während der Sperrpausen notwendig, welche begrenzte zeitliche Möglichkeiten der Material-, Maschinen- und Wagenzuführung bedingen. Diesbezüglich mussten und müssen zusätzliche logistische Leistungen zur Realisierung der Baustellenver- und -entsorgung eingeordnet werden, um die abgestimmten Bauabläufe einhalten zu können.
- 20.03.2024 Gemäß Baubeschreibung sind 2 Baustellenschilder zu liefern, im Vertrags-LV wird jedoch nur 1 Baustellenschild aufgerufen. Des Weiteren wurde das Bauschild mit einer Breite von 2,50 m und einer Höhe von 2,80 m ausgeschrieben, das tatsächliche, freigegebene Layout, hat jedoch eine abweichende Höhe von 4,20 m.
- 20.03.2024 Ergänzung zur Anordnung 01 vom 28.04.2022: Abschnittserweiterung für die Erstellung der Entwurfsplanung von 90 m auf 160 m, um den Lückenschluss bis zur EÜ Lübecker Straße ebenfalls zu untersuchen
- 12.03.2024 AvL 053 Planung und Materialisierung einer Gleisquerung bei km 115,7+15,08 zur Beseitigung der aktuellen OSE-Kabel-Querung im Schwellenfach bei km115,65 (Höhe Mast N8)
- 28.02.2024 AvL 051 Für den Projekterfolg ist es notwendig, folgende Leistungen in Bezug auf die Planung und Herstellung von Rettungswegen umzusetzen: - Integration Rettungswegekonzept in die aktuelle Ausführungsplanung - Herstellung der Rettungswege gemäß freigegebenen Konzept - Integration der Rettungswegherstellung in die KTB-Arbeiten / Rangierwegarbeiten
- 21.02.2024 Arbeiten an einer in sich abgeschlossenen Anlage sind aus Gründen der Gewährleistung nur durch EINEN Auftragnehmer auszuführen
- 21.02.2024 Aufgrund des Neubaus des DSTW Rostock-Bramow ist es notwendig alle am Sammelleiter befindlichen Erdungsanschlüsse neu zu beplanen, zu errichten und den Sammelleiter zurückzubauen. Der Umbaubereich erstreckt sich von km 113,8 bis km 118,155.
- 20.02.2024 Für die Erstellung der Ausführungsplanung Oberleitung sind fachtechnische Querprofile an den Maststandorten notwendig. Basis dafür sind die teilweise der Entwurfsplanung beiliegenden baustatischen Querprofile. Gemäß der Planungsberatungen 03 bis 10 im Jahr 2022 stellte sich auch in Abstimmung mit dem Tiefbauer heraus, dass die bautechnischen Querprofile unvollständig und nicht verwendbar waren. Da die Oberleitungsplanung deutlich vor der Tiefbauplanung zu erstellen war, konnten die Querprofile nicht rechtzeitig an den AN übergeben werden.
- 20.02.2024 Zum Zeitpunkt der Abnahme müssen alle OLA Maste auf Bahngelände stehen. Da sich die Standorte einiger OLA Maste im Zuge der Ausarbeitung der AP verschoben haben, müssen diese nochmals von einem Vermesser abgesteckt und eingemessen werden.
- 20.02.2024 Arbeiten an einer in sich abgeschlossenen Anlage sind aus Gründen der Gewährleistung nur durch EINEN Auftragnehmer auszuführen.
- 20.02.2024 Für die straßengebundene Befahrbarkeit und zur Erreichung des Baufeldes für alle Projektbeteiligten mittels Landtechnik soll der Feldweg Fritz-Tiddelfitz-Weg als Baustraße ertüchtigt werden.
- 20.02.2024 Beim Herstellen der Gründungen muss an diversen Gründungsstandorten eine Wasserhaltung erfolgen, da bereits bei 0,8m unter GOK Wasser angetroffen wird. Lt. Ziffer 0.1.10 der Baubeschreibung sollte nur an vereinzelten Positionen für und im Bereich der neuen Gleise und erst bei 2,6m bzw. 1,9m Grundwasser auftreten. Maßnahmen für die OLA waren nicht vorzusehen.
- 12.02.2024 Im LV sind Kabelschächte Gr. IV mit unterschiedlichen Einbauhöhen bis 3,20 m ausgeschrieben. Unter Berücksichtigung des vorzunehmenden Kabelzuges sind diese aus planerischer als auch aus baulicher Sicht nicht vollständig umsetzbar. Generell müssen alle KS Gr. IV mindestens durch KS Gr. V ersetzt werden. In Einzelfällen kann auch auf die KS Gr. VII zurückgegriffen werden, sofern die Kabelanzahl und/oder Biegeraden dies rechtfertigen.
- 12.02.2024 Im Projekt sind Fällungen und Rückschnittarbeiten notwendig, welche nicht im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Die jeweiligen Arbeiten in den Arbeitsbereichen wurden am 03.07.2023 bzw. im Rahmen der Begehung am 11.07.2023 besprochen
- 12.02.2024 Gemäß Planung soll das umzuverlegende TK-Kabel für die OLA-Gründungen im Bereich km 115,450 neu angemufft auf der anderen Gleisseite geführt werden, da das Kabel ansonsten die Gründungsleistungen an mehreren Standorten behindern würde. Das Kabel verläuft jedoch nach Ortung unterhalb von den Betonplatten in diesem Bereich, dies war vor der Bauausführung nicht ersichtlich. Es wurde von einem erdvergrabenen Kabel ausgegangen, wie es auch im weiteren Verlauf der Strecke der Fall ist. Des Weiteren ist das Gleis 1 zu Beginn der Gründungen noch nicht gesperrt, sodass eine Beräumung der Betonplatten nicht durch einen Bagger möglich ist. Vom außen anliegenden Parkplatz ist dies kurzfristig aufgrund der Anmeldzeiträume derartiger Arbeiten ebenfalls nicht möglich. Für die nun anlaufenden OLA-Arbeiten ist die Begleitung der Kabelsuche TK Kabel im Bereich km 115,450 (inkl. Zweiwegebagger und Personal, ggf. Bahnwagen, Rückbau bzw. Öffnen Beton-Rechteck-Kabelführung sowie Umsetzen von Betonplatten) in jedem Fall als Baufeldfreimachung erforderlich.
- 12.02.2024 Im Projekt sind Fällungen und Rückschnittarbeiten notwendig, welche nicht im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Die jeweiligen Arbeiten in den Arbeitsbereichen wurden am 03.07.2023 bzw. im Rahmen der Begehung am 11.07.2023 besprochen.
- 12.02.2024 Im Zuge der Baufeldfreimachung für den Neubau von Gleis 11 wurde eine ehemalige Rettungszufahrt zum Bahnsteig Holbeinplatz und ein Betonprellbock freigelegt. Der Abbruch dieser Bauwerke ist zwingend notwendig, jedoch nicht Vertragsbestandteil des AN
- 12.02.2024 Vom Planprüfer wurde für die Sicherstellung des Grundwasserflusses mittels Grundwasserfenster in den Spundwandbohlen sowie eine aus Arbeitsschutzgründen notwendige Absturzsicherung auf der Spundwand gefordert.
- 12.02.2024 An den Maststandorten N2 und N4 müssen die Oberleitungsmaste vor Zugänglichkeit durch die Kleingarten-Pächter geschützt und abgegrenzt werden. Dazu soll ein Zaun um die Mastfundamente errichtet werden. Die Ausführung beinhaltet folgende zusätzliche Leistungen: Zaunbau um Oberleitungsmaste N2 und N4, Beseitigung und Entsorgung des alten Zauns am Maststandort N4 und falls erforderlich Rückschnitt von Sträuchern.
- 12.02.2024 Im Rahmen des Projektes wurde der Lagerplatz Carl-Hopp-Straße sowie der Tarifbahnhof Rostock-Seehafen als Ausgangspunkt der Materialzufahrten zur Baustelle vertraglich vorgegeben und entsprechend vom AN berücksichtigt. Im Zuge der Bauvorbereitung zur Bph. 2 wurden nunmehr betriebliche Besonderheiten in Form eines Bedienkonzeptes während der Sperrpausen notwendig, welche begrenzte zeitliche Möglichkeiten der Material-, Maschinen- und Wagenzuführung bedingen. Diesbezüglich mussten und müssen zusätzliche logistische Leistungen zur Realisierung der Baustellenver- und -entsorgung eingeordnet werden, um die abgestimmten Bauabläufe einhalten zu können
- 12.02.2024 Im Rahmen des Projektes wurde der Lagerplatz Carl-Hopp-Straße sowie der Tarifbahnhof Rostock-Seehafen als Ausgangspunkt der Materialzufahrten zur Baustelle vertraglich vorgegeben und entsprechend vom AN berücksichtigt. Im Zuge der Bauvorbereitung zur Bph. 3 und 3.1 wurden nunmehr betriebliche Besonderheiten in Form eines Bedienkonzeptes während der Sperrpausen notwendig, welche begrenzte zeitliche Möglichkeiten der Material-, Maschinen- und Wagenzuführung bedingen. Diesbezüglich mussten und müssen zusätzliche logistische Leistungen zur Realisierung der Baustellenver- und -entsorgung eingeordnet werden, um die abgestimmten Bauabläufe einhalten zu können. aktuell
- 12.02.2024 Der Neubau des BKK am Geis 2 im Bereich von km 115,700 bis 116,900 in der Bauphase 1.3 kann nur in den Bereichen erfolgen, in denen örtliche Baufreiheit gegeben ist. Da sich in der geplanten Trogtrasse noch hinderliche Fundamente befinden, bei denen eine Umleitung um das Hindernis aufgrund beengter Verhältnisse nicht möglich ist, werden diese bauzeitlich ausgespart. Der Lückenschluss in diesen Bereichen erfolgt nach Abbruch der Fundamente. Bauzeitlich werden die Bereiche mittels Kabelschutzrohr überbrückt.
- 12.02.2024 An den Maststandorten N2 und N4 müssen die Oberleitungsmaste vor Zugänglichkeit durch die Kleingarten-Pächter geschützt und abgegrenzt werden. Dazu soll ein Zaun um die Mastfundamente errichtet werden. Die Ausführung beinhaltet folgende zusätzliche Leistungen: Zaunbau um Oberleitungsmaste N2 und N4, Beseitigung und Entsorgung des alten Zauns am Maststandort N4 und falls erforderlich Rückschnitt von Sträuchern.
- 12.02.2024 Aufgrund der Lieferschwierigkeiten von Betonschwellen für die Fang- und Führungsvorrichtung wurden kurzfristig durch den AG dem AN Ersatzschwellen aus Holz zur Verfügung gestellt. Jedoch wurden nur die Holzschwellen für die Fangvorrichtung geliefert. Deshalb hat der AN die für die Führungsvorrichtung benötigten Holzschwellen vom Zwischenlager in Rostock Seehafen geholt und zum Einbauort transportiert. Die Verladung, Entladung und der Transport der benötigten Holzschwellen sind zusätzliche Leistung und daher gesondert zu vergüten.
- 12.02.2024 Für die Baufreiheit weiterer Gewerke müssen im Bereich des Nordkopfes Bramow GFK-Kabelführungssysteme demontiert und verrückt werden (Demontage und Umverlegung GFK- Führungssysteme an den Gleisen 2, 3 und 7, bauzeitliche Verlegung als Kabelschutzsystem und Wiederherstellung der GFK- Führungssysteme im Bereich der Gleise 3 und 7 nach Vollendung der Arbeiten).
- 12.02.2024 Im Bereich der neu zu errichteten Stützwand am Holbeinplatz km 116,0 bis 116,2 muss nach Planung ein Bodenaustausch erfolgen. Dieser dient zur Standsicherheit und Bodenverbesserung
- 12.02.2024 Der AN muss eine Grundlagenermittlung durchführen, da keine vollständige, als Grundlage geeignete EP vorliegt. Die Mehraufwendungen sind im Einzelnen: Ermitteln der Grundlagen Bemessungsrandbedingung aus EP und Herausarbeiten fehlender Arbeitsgrundlagen. (Berechnungen, Statik, Grundwasser usw.), Variantenbetrachtung mit Längen, Beschichtungen und statischen Vorgaben, Übergabe eines Entwurfs mit Berechnungen und Nachweisen sowie Aufarbeiten der EP zur AP für den Prüfingenieur.
- 12.02.2024 Gemäß Betra F 1816647 23 Punkt 5.1.5 „Flankenschutzmaßnahmen“ soll der Flankenschutz während der Demontage des Antriebs der Weiche 10 bis zum Ausbau dieser Weiche über eine Folgeabhängigkeit zur Weiche 9 mittels Weichenschloss hergestellt werden. Um das zu ermöglichen, sollten die Verschlüsse sowie die Schiebestangen durch den AN im Zuge der Weicheneinbaus sofort eingebaut werden. Für diese Leistung ist der Einsatz eines Weichenschlossertrupps notwendig. Dieser soll durch den AN bzw. durch seine NU realisiert werden. Hier handelt es sich um eine zusätzliche Leistung, die gesondert zu vergüten ist.
- 12.02.2024 Im Zuge der Planung und Errichtung der Stützwand Gleis 11a werden diverse Planungsaufwendungen notwendig: Einarbeitung von Grundwasserfenstern, Gleislagekorrektur in den Gleisen 5 und 6 einschl. den Neubau der Weichen W3425, W3431 und W3432 sowie Ausbau der Bestandsweiche W25 und Wiedereinbau als W3433, Kabeltiefbau (Erdverlegung OLA), Planungsanpassungen für den Straßenbau sowie den Außenanlagen NEA, KfK 34 und Tst DB Energie km 117,0+47 sowie Tst 16,5 Hz km 116,1+23.
- 12.02.2024 Gemäß Ausschreibungsunterlagen sollten alle einzubauenden Weichen in Einzelstoffen (nicht vormontiert) zum Tarifpunkt Rostock Seehafen auf Bahnwagen des AG geliefert und dem AN übergeben werden. Entgegen der Ausschreibung wurde das Mittelteil der DKW 3421/22 vormontiert auf Bahnwagen des AG im Tarifpunkt bereitgestellt. Um dieses abzuladen und einbauen zu können, wird ein Eisenbahndrehkran (EDK) benötigt. Dieser soll durch den AN organisiert werden. Diese Leistung ist nicht im HLV vorgesehen und daher gesondert zu vergüten.
- 12.02.2024 Im Projekt sind Fällungen und Rückschnittarbeiten notwendig, welche nicht im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Die jeweiligen Arbeiten in den Arbeitsbereichen wurden am 03.07.2023 bzw. im Rahmen der Begehung am 11.07.2023 besprochen.
- 12.02.2024 Beim Neubau der Betontrogtrasse am Gleis 2 bahnlinks wurde im Bereich km 114,6 bis 114, 7 ein ehemaliges Mauerfundament freigelegt. Dieses Fundament muss im Zuge der Errichtung der Betontrogtrasse zurückgebaut und entfernt werden.
- 12.02.2024 Im Rahmen des Projektes wurde der Lagerplatz Carl-Hopp-Straße sowie der Tarifbahnhof Rostock-Seehafen als Ausgangspunkt der Materialzufahrten zur Baustelle vertraglich vorgegeben und entsprechend vom AN berücksichtigt. Im Zuge der Bauvorbereitung zur Bph. 3 und 3.1 wurden nunmehr betriebliche Besonderheiten in Form eines Bedienkonzeptes während der Sperrpausen notwendig, welche begrenzte zeitliche Möglichkeiten der Material-, Maschinen- und Wagenzuführung bedingen. Diesbezüglich mussten und müssen zusätzliche logistische Leistungen zur Realisierung der Baustellenver- und -entsorgung eingeordnet werden, um die abgestimmten Bauabläufe einhalten zu können.
- 12.02.2024 Die Erstellung einer Ausführungsplanung auf Grundlage einer Bestandsaufnahme für den Kabeltiefbau eines MS-Kabels im Bereich der FÜ-Bramow ist notwendig in Bezug auf die OLA Abnahme vom 27.04.2023. Es handelt sich um ein erdverlegtes MS-Kabel im Bereich der FÜ Bramow. Die UG neben Gleis 2 muss in diesem Bereich unter der Unterführung hergehen. Auf Grundlage dessen ist zwingend eine AP zu erstellen.
- 05.02.2024 Gemäß den internen Qualitätsprüfberichten Nr. 01 bis 04 durch die EPG mbh Erfurt weicht die Ausführungsplanung in diversen Punkten von den Entwurfs- bzw. den Ausschreibungsunterlagen ab. Hierdurch sind geänderte und zusätzliche Planungsleistungen vom AN zu erbringen.
- 05.02.2024 Die städtische Wohnungsbaugesellschaft WIRO plant einen Radschnellweg und stellt aus diesem Grund der DB AG den benötigten schmalen Streifen entlang der Bahntrasse nicht zum Grunderwerb zur Verfügung, so dass für eine Abböschung der ausreichende Platz fehlt und somit nur die Umsetzung einer Spundwand möglich ist. Für die Entwurfsplanung des Erdkörpers (Bahndamm) am Gleis 11a hat der AN seine Mehraufwendungen mit MKA 002 angezeigt und den Nachtrag 09 für die zugehörigen Verbauleistungen eingereicht. Für die Erstellung des Bauwerkes sind folgende zusätzliche Leistungen auszuführen: - Herstellung Verbau mittels rückverankerten Spundwände auf ca. 90 m längs zum Gleis; - Bodenaustausch im genannten Bereich; - Herstellung der Stützwandelemente.
- 02.02.2024 Es wurden und werden Baufreiheitsmaßnahmen als Grundlage für die Leistungsausführung anderer Gewerke notwendig. Folgende zusätzliche Leistungen durch den KTB sind bspw. durchzuführen: Kabeltrogumverlegungen, Kabelsicherungen, Arbeiten an Bahnsteigentwässerung, Tiefbauarbeiten zu Baugrubenverfüllungen.
- 02.02.2024 Die städtische Wohnungsbaugesellschaft WIRO plant einen Radschnellweg und stellt aus diesem Grund der DB AG den benötigten schmalen Streifen entlang der Bahntrasse nicht zum Grunderwerb zur Verfügung, sodass für eine Abböschung der ausreichende Platz fehlt und somit nur die Umsetzung einer Spundwand möglich ist. Für die Entwurfsplanung des Erdkörpers (Bahndamm) am Gleis 11a hat der AN seine Mehraufwendungen mit MKA 002 angezeigt und den Nachtrag 09 für die zugehörigen Verbauleistungen eingereicht. Für die Erstellung des Bauwerkes folgende zusätzliche Leistung auszuführen: - Herstellung Verbau mittels rückverankerten Spundwänden auf ca. 90 m längs zum Gleis - Bodenaustausch im genannten Bereich - Herstellung der Stützwandelemente.
- 02.02.2024 21FEI54675_AvL 049 Transport und Setzen von FEAS- und FEAK-Fundamenten
- 02.02.2024 Der Einbau eines Prellbocks Gl.13 gem. Angaben PT1 am 28.04.23 ist betrieblich erforderlich, da das Gleis für den Fischereihafen weiter zur Verfügung stehen muss. Am südlichen Ende des Gleises 13 allerdings beginnt zum einen der Sperrbereich der Bauphase 2 und zum anderen ist dort auch ein Gleisjoch entfernt worden, um einen OLA-Mast gründen zu können. Der vorgezogene, punktuelle Ausbau der Gleisjoche GI.11, 12, W.52 ist erforderlich als Baufreiheitsmaßnahme für Rammgründung OLA Fa. RPS
- 08.01.2024 Es ergab sich in erfolgten Abstimmungen zwischen AG und AN, dass das übergebene DGM nicht projektbezogen und somit nicht anwendbar ist. Es folgte daraufhin der gemeinschaftliche Prozess zur Lösungsfindung. Im Ergebnis dessen wurde im Projekt, insbesondere aufgrund der betrieblichen und örtlichen Zwänge (sehr eingeschränkte Möglichkeit von Vermessungsarbeiten im Gleis und eingeschränkter Arbeitsraum neben den Gleisen u.a. aufgrund innerstädtischer Lage und Trassenlage im Damm) und im Hinblick auf die beschleunigten Planungsprozesse, im Sinne des Gesamtprojekterfolges auf die Erstellung eines DOM zurückgegriffen. Aufgrund moderner Messmethoden wie Laserscanning und Drohnenbeflüge reduziert sich die Arbeitszeit im Feld deutlich, sodass hier gegenüber der klassischen Vermessung keine monetären Nachteile bei gleichzeitig sogar höherer Datendichte entstehen. Die Vermessungsmethoden wurden demnach den Projektrandbedingungen aus technischer und wirtschaftlicher Sicht angepasst.
- 05.12.2023 Für den Projekterfolg ist die Umsetzung eines BSH von Dalwitzhof nach Bramow mit folgenden Leistungen erforderlich: - Materialisierung und Herstellung der Gründung für das Betonschalthaus im Bereich des Stumpfgleises 3, - Integration eines Kabelführungssystem (3 Leitungen mit DN100), - Errichtung des BSH bis zum 10.11.2023.
- 21.11.2023 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen Gründen aufgrund der eng getaktetten Bauabläufe nicht möglich. Es würde zu veketteten Verzögerungerungen für die anderen beteiligten Gewerke führen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.998 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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