AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadtbusverkehr Buchholz i.d.N.: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Stadtverkher Buchholz i.d.N.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, Buchholz in der Nordheide
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
- Frist (Submission)
- 13.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Linienverkehr nach § 42 PBefG auf allen Linien des Stadtbusverkehrs Buchholz i.d.N.. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen und umfasst ein Volumen von rund 449.000 Fahrplankilometern pro Jahr. Ausschreibende Stellen sind die Stadt Buchholz i.d.N. und die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die Federführung im Vergabeverfahren liegt bei der Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Auftraggeber ist für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) die Stadt Buchholz i.d.N., für den Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag (BSV) die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH. Beide Aufträge kommen mit Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer zustande. Zuständig für den Vertragsvollzug ist die Verkehrsbetriebe Buchholz i.d.N. GmbH, die für den Auftragnehmer der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen des Vertrags einschließlich der Vergütung und Zahlungsabwicklung während des Vertragsvollzugs ist. Näheres zum Verhältnis beider Verträge ist in den Vergabeunterlagen, insbesondere in den Präambeln zu ÖDA und BSV – Teil B der Leistungsbeschreibung – erläutert.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.08.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 48 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.03.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.