AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 11:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/56e4436c-0d98-4c97-9604-8c04e22b1b21/

Körse-Therme Kirschau - Technische Ausrüstung ELT

Notice-ID: 56e4436c-0d98-4c97-9604-8c04e22b1b21 · Procedure-ID: b806e344-b4fa-481b-a8d2-a5c3fa488f7b

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Körse-Therme Kirschau, Schirgiswalde-Kirschau
Veröffentlicht
30.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
209.936 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband Körse-Therme Kirschau mit Sitz in Schirgiswalde-Kirschau (Landkreis Bautzen) plant die energetische Sanierung und Attraktivierung der seit 1998 bestehenden Körse-Therme auf dem Grundstück Badweg 3, 02681 Schirgiswalde-Kirschau. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Planer mit Planungsleistungen der Leistungsphase 3 (teilweise) bis einschließlich Leistungsphase 8 stufenweise sowie optional Leistungsphase 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung, Anlagengruppen: 1. Starkstromanlagen, 2. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen zwecks Realisierung des oben vorgenannten Projekts zu beauftragen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingenieurgesellschaft Lehner & Sachse mbH
Vertragsabschluss
22.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).