AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 10:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/56ea516c-bb65-4d96-b7a4-e44cb6a93759/

Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr "Streutal") im Landkreis Rhön-Grabfeld

Notice-ID: 56ea516c-bb65-4d96-b7a4-e44cb6a93759 · Procedure-ID: 83fc0705-94bb-4797-afbc-f1ea73ab0e3a

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Bad Neustadt
Veröffentlicht
01.06.2025
Frist (Submission)
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Rhön-Grabfeld beabsichtigt als zuständige Behörde (Art. 8 Abs. 3 BayÖPNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche öffentlichen Personenverkehrsdienste des fahrplanfreien Linienbedarfsverkehrs (On-Demand-Verkehr / ODV) gemäß § 44 PBefG namens „callheinz“ im Bedienungsgebiet Streutal im Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Linienbedarfsverkehre können mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2029
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
23 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).