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Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial
Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) · Kamenz · Sachsen
Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen. Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt: - Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker - Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker - Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker - Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker - Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker - Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Gesucht wird die Rahmenvereinbarung über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für verschiedene Druckerhersteller, aufgeteilt in sechs Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 20.02.2026 Der ursprüngliche Auftragnehmer kündigte zum 31. August 2025 die Rahmenvereinbarung Los 5 (Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker). Per Schreiben vom 23. Mai 2025 wurden die drei Auftragnehmer der anderen fünf Lose im Rahmen eines Change-Request-Verfahrens zur Übernahme des Loses 5 angefragt. Zuschlagskriterium war der fiktive Gesamtangebotspreis. Den Zuschlag erhielt am 8. Juli 2025 die OfficeXpress GmbH, Carl-Friedrich-Gauß-Str. 11, 47475 Kamp-Lintfort. Die Vertragslaufzeit der mit OfficeXpress GmbH geschlossenen Rahmenvereinbarung Los 5 begann am 1. September 2025 und endet am 4. Oktober 2026. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 421 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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