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EUSST - Optimizing Radar Observations
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
EUSST - Optimizing Radar Observations
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Ausschreibung zur Belieferung von Hochschulgastronomien mit frischem Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch in drei separaten Losen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). An application for review is only admissible if - the applicant has notified the contracting authority within 10 calendar days of becoming aware of any breaches of procurement regulations recognised by it in the procurement procedure, - the applicant has notified the contracting authority of violations of procurement regulations that are recognisable on the basis of the contract notice no later than the expiry of the deadline for applications specified in the contract notice, - the applicant has notified the contracting authority of any infringements recognisable in the tender documents by the expiry of the deadline for submission of tenders at the latest, - no more than 15 calendar days have elapsed since receipt of the contracting authority's notification that it does not intend to remedy a complaint. An application for review is inadmissible if more than 15 calendar days have elapsed since receipt of the notification from the contracting authority that it does not intend to remedy a complaint (Section 160 (3) sentence 1 no. 4 GWB). An application for review is also inadmissible if the contract has been awarded before the awarding chamber has informed the contracting authority of the application for review (sections 168 (2) sentence 1, 169 (1) GWB). The contract may be awarded 15 calendar days after the bidder information has been sent in accordance with Section 134 (1) GWB. If the information is sent electronically or by fax, the deadline is reduced to 10 calendar days (Section 134 (2) GWB). The period begins on the day after the information is sent by the contracting authority; the day of receipt by the bidder and candidate concerned is irrelevant. The admissibility of an application for review also requires that the alleged breaches of procurement regulations have been notified within 10 calendar days of becoming known (Section 160 (3) sentence 1 no. 1 GWB). Violations of procurement regulations that are recognisable on the basis of the contract notice must be notified to the contracting authority no later than the expiry of the deadline for application or submission of tenders specified in the contract notice (Section 160 (3) sentence 1 no. 2 GWB). Violations of procurement regulations that are only recognisable in the tender documents must be reported to the contracting authority by the expiry of the deadline for submitting applications or tenders at the latest (Section 160 (3) sentence 1 no. 3 GWB). Please note that only the German version of the application requirements is legally binding. The English version is for informational purposes only. This also applies to the information on legal remedies.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- 27.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 671 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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