AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Los 25.1 - Druckrohrleitungen in Außenanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Erfurt
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- Frist (Submission)
- 14.01.2027
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45214500 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
In der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, Zweigstelle Crossen ist der Neubau einer Eisenbahntunnelübungsanlage geplant. Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung der Rohrleitungsverbindungen zwischen den insgesamt 44 Energiepfählen und zwei Soleverteilern, die als Sammelschächte mit einer Nennweite von DN 1500 ausgeführt werden. Die Ausführung der Leistungen erfolgt aufgrund des Bauablaufs in zwei Bauabschnitten. # Leistungsübersicht: 1. Bauabschnitt (2027): ca. 1.200 m PE-Rohrleitungen aus PE 100-RC, SDR 11, 25 × 2,3 mm Rohrleitungen unterhalb der Bodenplatte zur Anbindung der Energiepfähle an die Soleverteiler; 2. Bauabschnitt (2028): ca. 2.000 m PE-Rohrleitungen aus PE 100-RC, SDR 11, 25 × 2,3 mm Rohrleitungen in den Außenanlagen; # Von den Bietern sind zusätzlich zu den Eignungsnachweisen nach §6a EU VOB/A folgende Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit vorzulegen: 1. Nachweis Zertifizierung als AwSV-Fachbetrieb oder Nachweis Zertifizierung DVGW-Arbeitsblatt W120-2 2. Nachweis zur Schulung für DVS 2212 oder DVGW GW 330
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.04.2027
- Ende
- 30.06.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.01.2027
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.