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Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines flächendeckenden vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems für die AOK Bayern (Rahmenvereinbarung)
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Körperschaft des öffentlichen Rechts · München · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 28.08.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines flächendeckenden vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems für die AOK Bayern (Rahmenvereinbarung)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein flächendeckendes vernetztes Schließ- und Zutrittskontrollsystem für die AOK Bayern.
- Es handelt sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Bieter müssen ihre Leistungsfähigkeit durch Referenzen über vergleichbare Sicherheitsinstallationen belegen.
- Der Auftrag umfasst den gesamten Lebenszyklus von der Planung bis zur langfristigen Instandhaltung.
Die AOK Bayern schreibt die Planung, Lieferung, Installation und Instandhaltung eines vernetzten Schließ- und Zutrittskontrollsystems im Rahmen einer mehrjährigen Rahmenvereinbarung aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–8 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ausführungskonzept 65 %Qualität
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter zu jedem Unterkriterium anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, die Leistungen konkret ausführen wird, um das jeweils genannte Ziel bestmöglich zu erreichen. Das Ausführungskonzept wird anhand der nachfolgenden beiden Unterkriterien bewertet. Unterkriterium 1: Service- und Supportkonzept (0 bis 5 Bewertungspunkte) Der Bieter hat mit seinem Angebot ein auftragsbezogenes Service- und Supportkonzept vorzulegen. In dem Service- und Supportkonzept ist darzustellen, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Service-, Support- und Instandhaltungsleistungen für das zu liefernde Schließ- und Zutrittskontrollsystem organisatorisch, personell und technisch ausgestalten wird, um das Ziel der Sicherstellung einer dauerhaft hohen Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit des elektronischen Schließ- und Zutrittskontrollsystems über die gesamte Vertragslaufzeit bei gleichzeitig möglichst kurzen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie einem möglichst geringen organisatorischen Aufwand für den Auftraggeber bestmöglich zu erreichen. In dem Service- und Supportkonzept darzustellende Aspekte: - Organisation des Service- und Supports einschließlich Ansprechpartner- und Eskalationsstruktur, - Vorgehen bei Störungsmeldungen und Supportanfragen, Dokumentation, Reporting - Maßnahmen zur Sicherstellung der vereinbarten Reaktions- und Entstörungszeiten, - Vorgehen bei sicherheitsrelevanten Störungen und Systemausfällen. Die in diesem Unterkriterium erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 4 multipliziert. Maximal können für dieses Unterkriterium 20 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Unterkriterium 2: Ausführungs- und Installationskonzept (0 bis 5 Bewertungspunkte) Der Bieter hat mit seinem Angebot ein auftragsbezogenes Ausführungs- und Installationskonzept vorzulegen. In dem Ausführungs- und Installationskonzept ist darzustellen, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Montage, den Austausch, die Inbetriebnahme und die Funktionsprüfung der elektronischen Schließkomponenten organisatorisch, technisch und zeitlich durchführen wird, um das Ziel der Sicherstellung einer fachgerechten, effizienten und termingerechten Installation der Schließkomponenten bei durchgehender Gewährleistung der Gebäudesicherheit und Zutrittskontrolle während der gesamten Ausführungsphase bestmöglich sicherzustellen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die Schutzfunktion von Außen- und sicherheitsrelevanten Türen während der Demontage, Montage und Inbetriebnahme zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird und Einschränkungen des Dienstbetriebs des Auftraggebers auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben. In dem Ausführungs- und Installationskonzept darzustellende Aspekte - Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung der Installationsarbeiten, - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gebäudesicherheit und Zutrittskontrolle während der Demontage und Montage der Schließkomponenten, - Vorgehen bei unvorhergesehenen Störungen oder Verzögerungen während der Installationsarbeiten, - Verfahren zur Funktionsprüfung und Abnahme der installierten Komponenten. Die in diesem Unterkriterium erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Maximal können für dieses Unterkriterium 25 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Unterkriterium 3: Konzept zur Projektdokumentation und Einweisung (0 bis 5 Bewertungspunkte) Der Bieter hat mit seinem Angebot ein auftragsbezogenes Konzept zur Projektdokumentation und Einweisung vorzulegen. In dem Konzept zur Projektdokumentation und Einweisung ist darzustellen, wie der Bieter die Dokumentation der Planung, Installation und Inbetriebnahme des Schließ- und Zutrittskontrollsystems sowie die Einweisung der vom Auftraggeber benannten Personen durchführen wird, um das nachfolgende Ziel der Sicherstellung, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Installation jederzeit über eine vollständige, nachvollziehbare und praxisgerechte Dokumentation des Schließ- und Zutrittskontrollsystems verfügt und die zuständigen Mitarbeitenden in die Lage versetzt werden, das System sicher, effizient und eigenständig zu bedienen, zu administrieren und im laufenden Betrieb sachgerecht zu nutzen, bestmöglich zu erreichen. In dem Konzept zur Projektdokumentation und Einweisung darzustellende Aspekte - Aufbau, Struktur und Inhalt der Projektdokumentation, - Vorgehensweise zur Dokumentation der installierten Schließkomponenten und deren Zuordnung zu den jeweiligen Türen und Zutrittsbereichen, - Maßnahmen zur Sicherstellung der Aktualität, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, - Art, Umfang und Durchführung der Einweisungen Die in diesem Unterkriterium erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 4 multipliziert. Maximal können für dieses Unterkriterium 20 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Das Ausführungskonzept darf einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von maximal drei (3) DIN A4-Seiten je Unterkriterium nicht überschreiten. Angaben und ggf. Grafiken ab Seite 4 je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Weiterführende Angaben unter "Fortfühung Ausführungskonzept".
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Angebotspreis (brutto) 35 %Preis
Wertungsrelevanter Preis (P) = Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Leistungsverzeichnis für den Initialabruf"
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Fortfühung Ausführungskonzept 0 %Qualität
Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit und werden vertragsgegenständlich. Das bedeutet, der Auftragnehmer ist im Falle der Auftragserteilung bei der Leistungserbringung im Rahmen eines Einzelauftrags (Initialabruf und im Mini-Wettbewerb vergebener Einzelauftrag) verpflichtet, die Leistungen gemäß seiner Angaben in dem Ausführungskonzept zu erbringen. Eine Abweichung hiervon ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Soweit das Ausführungskonzept den vorgegebenen textlichen und ggf. grafischen Umfang überschreiten sollte, kann der Auftraggeber mit Blick auf die im Falle der Auftragserteilung zu erbringenden Leistungen entscheiden, ob die Angaben und ggf. Grafiken, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, für die Leistungserbringung gelten sollen. HINWEIS: Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" insgesamt 65 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Aussichtreiche Bewerber / Bewerbergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bewerber / Bewerbergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems] einzureichen. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung [Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems] unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen: Der Referenznehmer muss in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt: o die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems mit mindestens 100 vernetzte Türen (Mindestanforderung) o in einem zusammenhängenden Zeitraum von höchstens 6 Monaten erbracht haben (Mindestanforderung) - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen. Der Referenznehmer muss in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen mindestens einen Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) in Höhe von mindestens 200.000 EUR (brutto) erlangt haben. (Mindestanforderung) - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).; weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, das die aufgestellten Mindest-)Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (also maximal eine (1) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Dieses Projektblatt ist rein informatorischer Natur. Es wird bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Weiterführende Angaben unter Fortführung zu "Referenzen zu bestimmten Lieferungen".
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
4. Auswahlkriterien Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems] anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der vernetzten Türen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.) und dem angegebenen Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (2.) wie folgt: (1.) Anzahl der vernetzten Türen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts Punkte >= 600 vernetzte Türen: 5 Punkte = 100 vernetzte Türen: 0 Punkte < 100 vernetzte Türen: Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Anzahl der vernetzten Türen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 100 und 600 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Anzahl der vernetzten Türen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 350 erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts Punkte >= 1.000.000,- EUR: 5 Punkte = 200.000,- EUR: 0 Punkte < 200.000,- EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Die erzielten Punkte für die (1.) und die (2.) je unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Bei maximal zwei (2) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 20 Punkte (2 x (5,00 + 5,00)) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten zwei (2) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).; weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von acht (8) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von acht (8) Bietern / Bietergemeinschaften nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von fünf (5) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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