AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sprachmittlung im Festeinsatz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Essen - JobCenter Essen, Essen
- Veröffentlicht
- 16.07.2024
- Frist (Submission)
- 20.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79540000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen. Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2025
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.