AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 12:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/57b9f89f-d7fc-4d0e-87e3-7d1448ffd96c/

Starkstrom - Erweiterung und Sanierung Kreishaus

Notice-ID: 57b9f89f-d7fc-4d0e-87e3-7d1448ffd96c · Procedure-ID: f109b4e4-34a7-49d1-b208-5a5508261305

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Herzogtum Lauenburg, Ratzeburg
Veröffentlicht
26.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
4.257.261 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst die Sanierung und Erneuerung der Starkstromanlage in einem bestehenden Verwaltungsgebäude. Die Maßnahme findet nicht im laufenden Betrieb statt. Die auszuführenden Leistungen beinhalten die Installation von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Niederspannungshauptverteilungen sowie Unterverteilungen (32 Stück) und die Verlegung von Kabeln und Leitungen. Weiterhin sind Anschlussarbeiten für andere Gewerke, Maßnahmen zum Brand- und Schallschutz sowie die Montage von Beleuchtungsanlagen auszuführen. Die Installation der Verlegesysteme ist ebenfalls für die Schwachstrom- und Sicherheitstechnik des AN mit durchzuführen. Das Bestandsgebäude wird mit einer umfangreichen KNX-Anlage ausgestattet. Für die Rauchableitung sind entsprechende Zentralen ausgeschrieben.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).