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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Errichtung und Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Verantwortungsbereich des Landkreises München

Landkreis München · München · Bayern

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Beschreibung

Der Landkreis München betreibt eine Feuerwehreinsatzzentrale, die, bedingt durch die Lage im Ballungsraum München, eine der mit den meisten aufgeschalteten Brandmeldeanlagen in Bayern ist. Im Rahmen des derzeit bestehenden Konzessions-vertrags für Alarmübertragungsanlagen („AüA“) betreibt der Konzes-sionär eine Alarmempfangsstelle („AES“) für Brandmeldeanlagen ( „BMA“) auf die aktuell rund 1300 BMA aufgeschaltet sind. Der Bieter/Konzessionär wird Grundversorger der neuen AüA für BMA gem. DIN EN 50136 im regionalen Zuständigkeitsgebiet der Alarm-/Interventionsdienststelle des LK München. Er wird zu diesem Zweck eine AüA errichten und betreiben und Übertragungseinrichtungen („ÜE“) im erforderlichen Umfang und nach Bedarf installieren. Hierzu stellt der Bieter/Konzessionär sicher, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine funktionstüchtige AüA für BMA installiert ist. Der bestehende Konzessionsvertrag endet und der neue Konzessionsvertrag beginnt mit der Inbetriebnahme der neuen Alarmübertragungsanlage (AüA) inkl. Schnittstelle zum Einsatzleitsystem. Zu diesem Zeitpunkt startet die Migrationsphase in der, der Bieter/Konzessionär alle bestehenden Brandmeldeanlagen sukzessiv auf die neue AÜA übernimmt. Der bisherige Konzessionär betreibt die vorhandenen Anlagen so lange weiter, bis die Umstellung der bestehenden Aufschaltungen abgeschlossen ist. Nähere Einzelheiten zu den wesentlichen Leistungsbestandteilen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Errichtung und Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Verantwortungsbereich des Landkreises München
  • Preis 50 %

    Preispositionen

  • Störungs- und Servicekonzept 20 %
    Qualität
  • Lösungskonzept 20 %
    Qualität
  • Fachkompetenz der Projektleitung und der stellv. Projektleitung 10 %
    Qualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Siemens AG
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 30.03.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Siemens AG

    1 Veröffentlichung

    • 04.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 37 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 380.730 €
Median 459.593 €
Oberes Quartil 600.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Vergabestelle

Landkreis München · München

karoline.kniha@twobirds.com
00498935816198

Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Landkreis München
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 04.04.2026
CPV-Code 51000000
Installationsdienste (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort München
Laufzeit 10 Jahre

Bieter (1)
Siemens AG · München

Auftragnehmer (?)
Siemens AG
Vertrag 30.03.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 2.323 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Sonstiges mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.730 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 71%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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