AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 12:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/57d1b6d4-e65f-4b29-a9fe-597619ff3819/

RV Systemintegration und Servicedienstleistungen Audiovisuelle Kommunikationstechnik (AVK)

Notice-ID: 57d1b6d4-e65f-4b29-a9fe-597619ff3819 · Procedure-ID: cacfa67a-7ab1-4def-ab62-cec4c63f6706

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Hochschule Köln, Köln
Veröffentlicht
08.01.2026
Frist (Submission)
25.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32000000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
5.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung besteht aus zwei EVB-IT Verträgen und umfasst a) die Lieferung audiovisueller Kommunikationstechnik sowie, nach Bedarf, die zugehörigen Montage- und Instandhaltungsleistungen inklusive einer Einweisung in die Hard- und Software (nähere Einzelzeiten regelt die Anlage "102213_V1914a_10_EVB_IT_ Systemvertrag_Integration_final" der Vergabeunterlagen). b) die Instandhaltungs- Instandsetzungs- Service- und Support- Leistungen für die audiovisuelle Kommunikationstechnik der TH Köln (nähere Einzelheiten regelt die Anlage "102213_V1914b_EVB_IT_ Service_Vertrag_final" der Vergabeunterlagen).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).