AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1a1152ad3b8-cb351b594cc2c16) · Abgerufen am 03.11.2026 18:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/57dbda2f-427c-45b0-9cca-c20bf96ca068/

Drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen für die Feuerwehr Offenburg (3 Lose)

Notice-ID: 57dbda2f-427c-45b0-9cca-c20bf96ca068 · Procedure-ID: 810d48c8-ad46-4cdf-96c5-16128700b057

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Offenburg
Veröffentlicht
08.10.2026
Frist (Submission)
02.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 1: Lieferung von 5 Fahrgestellen für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Das Fahrgestell muss alle Anforderungen der StVZO, FZV, und alle anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Das Fahrzeug muss von der Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor der Auslieferung abgenommen werden. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulegen. — Ausbau für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Das Fahrzeug muss von der Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland vor der Auslieferung abgenommen werden. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulegen. — Beladung für drei Mehrzweckfahrzeuge und zwei Mannschaftstransportwagen nach den Richtlinien MTW / MZF des Landes Baden-Württemberg. Fahrgestell, Geräte und Ausrüstungsgegenstände müssen den jeweils gültigen DIN- bzw. EN-Normen (z.B. DIN EN 14502-2, DIN 14502-3 EN 1846 - 2), Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Baurichtlinien und sonstigen technischen Vorschriften entsprechen. Insbesondere: - Feuerwehrfahrzeuge -Allgemeine Anforderungen DIN EN 1846 1 - 2 - 3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3: Technische Baubeschreibung für nicht durch die DIN genormte Feuerwehrfahrzeuge in Baden -Württemberg MZF und MTW - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDI /VDE Richtlinien /DIN) - Anerkannte Regel der Technik - StVZO - UVV Bestimmungen Feuerwehr GUV-V C 53. - UVV Bestimmungen Fahrzeug GUV-V D 29. Eine verbindliche Gewichtsbilanz ist vorzulgen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).