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Generalplanung - Erweiterungsneubau Grundschule in der Breslauer Straße
Stadt Schwarzenbek · Schwarzenbek · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGeneralplanung - Erweiterungsneubau Grundschule in der Breslauer Straße🏆 WGA Zt GmbH · Wien
- WGA Zt GmbH · Wien
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Schwarzenbek ist eine Stadt in Schleswig-Holstein mit ca. 17.000 Einwohnern, und liegt im Süden des Kreises Herzogtum Lauenburg. Die Stadt ist gleichzeitig Sitz des Amtes Schwarzenbek-Land. Der Kreis Herzogtum Lauenburg gehört zur Metropolregion Hamburg (Distanz ca. 40km), daher wächst die Bevölkerung stetig an (z.B. von 1995 - 2015 von 12.000 auf 16.000 EW). Dies erhöht den Bedarf an kommunalen Einrichtungen, u.a. auch an einem erweiterten schulischen Angebot. Aus diesem Grund –und einer nicht mehr gegebenen Eignung der Bestandsgebäude– hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.06.2022 den Beschluss gefasst, für die Grundschule in der Breslauer Straße 2 einen Ersatzneubau auf dem vorhandenen Schulgrundstück zu realisieren. Bei dem in diesem Verfahren behandelten Bauvorhaben handelt es sich um: „Ersatzneubau und Neuordnung der Grundschule in der Breslauer Straße 2, sowie einer neuen Verortung von Kita und Jugendzentrum auf dem Grundstück“ Bestandteil sind folgende Leistungsbilder nach HOAI 2021 bzw. nach AHO: - „Objektplanung für Gebäude und Innenräume“ gem. §§ 33 - 35 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI - “Fachplanung Freianlagen“ gem. §§ 38 - 40 in Verbindung mit Anlage 11 HOAI - „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. §§ 49 - 51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI (LPH 1 – 5) - „Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung“ gem. §§ 53 -55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1 – 7 - „Fachplanung Bauphysik – Anwendungsbereich Wärmeschutz“ gem. HOAI § 3; Anlage 1, Ab-schnitt 1.2 - „Fachplanung Bauphysik – Anwendungsbereich Bau- und Raumakustik“ gem. HOAI § 3; Anlage 1, Abschnitt 1.2 - „Fachplanung Brandschutz“ – gemäß AHO Heft Nr. 17, Stand Dezember 2022 “Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz”.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (60 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 35 %Preis
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Projektumsetzung 35 %Qualität
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Lösungsskizze / Durchführungskonzept 30 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 172 Tage nach Fristende
Auftragnehmer WGA Zt GmbH1 Veröffentlichung
- 20.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.835 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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