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Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne MED-Technik) und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 13.11.2026, 12:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Gebäude 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz sowie die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfristig die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht. Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtliche klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbesondere im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- und Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche und technische Neustrukturierung erforderlich. Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung und Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zusätzliche Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- und Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsen
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung für ein komplexes Klinikbauprojekt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 48,4 Mio. EUR.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI.
- Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Umsetzung im laufenden Klinikbetrieb und der notwendigen Logistikplanung in innerstädtischer Lage.
- Bieter müssen nachweisen, dass sie über einschlägige Erfahrung in der Planung technischer Anlagen für hochsensible medizinische Funktionsbereiche verfügen.
- Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb konzipiert, was eine frühzeitige und präzise Aufbereitung der Eignungsnachweise erfordert.
Das TUM Klinikum sucht Fachplaner für die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 ohne Medizintechnik und 8) für die Sanierung und Erweiterung der Radiologie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 40% 40 %Qualität
Personelle Besetzung
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Honorarangebot - Gewichtung 40% 40 %Preis
Honorarangebot
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20% 20 %Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Der entsprechenden Nachweis für die Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss vorzulegen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für die auszuschreibenden Leistungen in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: In einem zweiten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 410+420+430+470+480 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 1 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme als auch um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+470+480 ≥ 5,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 2 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+470+480 ≥ 2,5 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 3 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+470+480 ≥ 2,5 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Umsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen. Werden mehrere Referenzen gefordert, sind unterschiedliche Referenzprojekte zu benennen. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojekts ist nur zulässig, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist. Im Falle einer unzulässigen Mehrfachbenennung behält sich der Auftraggeber vor, die betroffenen Referenzangaben bei der Wertung nicht zu berücksichtigen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Eigenerklärung zur vergaberechtlichen Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft. 4.) Eigenerklärung, dass ein Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV) vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Qualifikationsnachweis vor der Zuschlagserteilung nachzufordern. 5.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 8.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 9.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen. 10.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 6.) bis 9.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 11.) Erklärung zum Russlandbezug des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 12.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 13.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für die auszuschreibenden Leistungen in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 10Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Technische Mitarbeiter (4 Punkte), - durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Technische Mitarbeiter (3 Punkte), - durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2 Punkte), - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (1 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1.200.000 €1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 16.441 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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