AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 20:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/581add2d-4474-4d98-9b73-6bc0b904cb8a/

Grundschule Nenndorf, Um- und Anbau - Erdung- und Blitzschutzanlagen

Notice-ID: 581add2d-4474-4d98-9b73-6bc0b904cb8a · Procedure-ID: f045aba0-5ff7-40d8-8795-825795da67d2

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle, Winsen/Luhe
Veröffentlicht
20.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45312310 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
133.960 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Grundschule in 21224 Nenndorf (Rosengarten), Querweg 3 soll saniert, modernisiert und erweitert werden. Hierzu werden unter anderem in einem 1. Bauabschnitt die bestehenden Gebäudeteile von 1974 und 1980 während des Schuljahres 2026/2027 saniert. Es sollen folgende Arbeiten ausgeführt werden: -Erdungsanlage des Bestandsgebäudes mittels Ring. und Tiefenerder -Neuinstallation der Erdungsanlage für den Neubau der Verwaltungsbereiches -Erneuerung und Anpassung der Blitzschutzanlage des Bestandgebäudes -Neuinstallation der Blitzschutzanlage für den Neubau der Verwaltungsbereiches

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
19.05.2026
Angebotsspanne
133.960 – 150.616 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).