AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.06.2026 23:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/582177a2-8012-42e8-983f-02001ea5fb02/

HWK DO VE420 Heizungs- und Kältetechnik Haus 1B und 3

Notice-ID: 582177a2-8012-42e8-983f-02001ea5fb02 · Procedure-ID: 2cd690c8-0eaa-4af5-8b72-361edb80d26f

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer Dortmund, Dortmund
Veröffentlicht
13.04.2026
Frist (Submission)
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Handwerkskammer Dortmund beabsichtigt den Neubau, Umbau und die Erweiterung ihres Bildungswerks. Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Neubau des Hauses 3 und die Erweiterung des Hauses 1 sowie die dazugehörigen Außenanlagen. Die Leistungen beinhalten die Propan-Wärmepumpe Luft-Wasser, Wärme- und Kaltwasserverteilung, Heiz-Kühldecken sowie Deckenstrahlplatten.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — VE420 HK Heizungs- und Kältetechnik Haus 1B

Laufzeit
308 Tage

Los 2 — VE430 H3 Heizungs- und Kältetechnik Haus 3

Laufzeit
274 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).