AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.bsr.de/aktuelleveroeffentlichungen-undausschreibungen-21125.php) · Abgerufen am 20.08.2026 20:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/582bb3f4-4b42-4ac1-b133-2efbc6741e94/

Transport von Altholz (AVV-Nr.: 20 01 38) von den BSR-Recyclinghöfen, ggf. mit Zwischenlagerung von Behältern

Notice-ID: 582bb3f4-4b42-4ac1-b133-2efbc6741e94 · Procedure-ID: 3c6bbe56-9056-4ca1-a081-01e7d71efc62

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR, Berlin
Veröffentlicht
10.06.2025
Frist (Submission)
11.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Transport von Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von den 14 Recyclinghöfen der BSR (ggf. mit Zwischen-lagerung von Behältern), einschl. Wartung und Instandhaltung der übergebenen BSR-Behälter. Die Sammlung auf den Recyclinghöfen erfolgt je nach räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten in offenen 40 m³ Abrollbehältern, 18 m³ Pressen sowie in geschlossenen 38 m³ Abrollbehältern mit hydraulischer Rampe/Tür.

Lose

5 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).