AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHYY1YT9L9BXTN/documents) · Abgerufen am 28.09.2026 17:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5833cb62-4fc9-4e3b-8254-8c70f347e037/

Wiederherstellung von drei Straßen und einem Parkplatz, Um- und Zusammenlegung zweier Bachverrohrungen sowie Wiederherstellung einer Ortskanalisation mit Anschlussleitungen in offener Bauweise

Notice-ID: 5833cb62-4fc9-4e3b-8254-8c70f347e037 · Procedure-ID: 800ca124-c037-4a95-b1aa-cdf0bd216f87

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Altenahr, Altenahr
Veröffentlicht
14.07.2025
Frist (Submission)
14.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71250000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen aus dem Leistungsbild: - Objektplanung Verkehrsanlagen für folgende Maßnahmen: - AkI0593a Ahrstraße - AkI0594a Straße Dorfplatz - AkI0595a Straße Pütztal - AkI0573a Parkplatz am Friedhof sowie: - Objektplanung Ingenieurbauwerke für folgende Maßnahmen: - HuW4007a Bachverrohrungen Steinbach und Mirbach - WA1072a Ortskanalisation OG Ahrbrück - WA1074a Anschluss an Kläranlage Dümpelfeld

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).