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Generalplanung für den Neubau eines Heizwerks Krückau-Vormstegen
Stadtwerke Elmshorn · Elmshorn · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Die Stadt Elmshorn plant die Errichtung eines neuen Wärmenetzes im Gebiet Krückau-Vormstegen. Zu diesem Zweck ist die Konzeption, Errichtung und der Betrieb eines Heizwerks mit angeschlossenem leitungsgebundenem Wärmenetz vorgesehen, über das die im Sanierungsgebiet anzuschließenden Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energieträgern ("grüne Wärme") versorgt werden sollen. Das geplante Heizwerk einschließlich Wärmenetz stellt einen zentralen Baustein der energetischen und städtebaulichen Gesamtstrategie der Stadt Elmshorn für das Sanierungsgebiet "Krückau-Vormstegen" dar.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird ein Generalplaner für die Konzeption, Errichtung und den Betrieb eines Heizwerks mit angeschlossenem Wärmenetz zur Versorgung eines Sanierungsgebiets mit "grüner Wärme".
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätsonzept 60 %Qualität
Bewertung des Qualitätskonzepts in den folgenden Unterkriterien: - Personelle Besetzung (35 %) - Projektrealisierung (10 %) - Gesamteindruck Bietergespräch (15 %) Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlage A verwiesen.
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Honorarangebot 40 %Preis
Bewertung des Honorarangebots anhand der in der Vergabeunterlage A niedergelegten Bewertungsformel
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Bauvorlageberechtigung: Die verantwortlichen Entwurfsverfasser in den zu erbringenden Leistungsbildern sind für ihr jeweiliges Fachgebiet bauvorlageberechtigt i.S.v. § 65 LBO SH. Zugelassen wird, wer nach dem Landesrecht berechtigt ist, die für die Bauvorlageberechtigung erforderliche Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen. Nachweis: Fremdnachweis
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 1.500.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden erbracht. Ein etwaiger Jahreshöchstbetrag beträgt mindestens das 2-fache der Deckungssumme. Sofern der Planer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch keine Versicherung in dieser Höhe abgeschlossen hat, darf er eine Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachreichen. Der sich als Generalplaner bewerbende Bewerber muss die Deckungssummen nicht zwingend alleine erfüllen. In Bewerbergemeinschaften werden Deckungssummen aufgrund der gemeinsamen Haftung stets addiert. Deckungssummen von Unterauftragnehmern, die sich zur Mithaftung verpflichten (Eignungsleihe), werden ebenfalls zu den Deckungssummen des Einzelbewerbers hinzuaddiert. Die 2-fache Deckungssumme ist jedoch jeweils isoliert zu erfüllen. Nachweis: Fremdnachweis
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
1. Der Bewerber reicht eine Referenzliste mit vergleichbaren Referenzen ein. Der Bewerber hat mindestens 4 Referenzobjekte einzureichen, darin enthalten mindestens die folgenden Leistungsbilder gem. HOAI: - 4 Technische Ausrüstung (AGr. 2 - Wärmeversorgungsanlagen) 2. Jedes Referenzobjekt muss die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: a. Gesamtbaukosten (alle KG) von mind. 1.000.000 EUR (netto); b. Das Planungsobjekt war ein Neubau / Sanierung oder Erweiterung einzelner Heiz bzw. Heizrkaft-werke; c. Mindestens durchschnittliche Anforderungen an die Planung (entscheidend ist die Bewertung nach § 5 Abs. 2 HOAI, nicht die vertragliche Einordnung); d. Bearbeitung der LPH 2 bis Teile von 8; Fachplaner müssen für die LPH 4 nur Zuarbeiten geleistet haben; Teile von LPH 8 wurden erbracht, wenn die gemäß Bauzeitenplan angesetzte Bauzeit zu mindestens 50 % abgeschlossen sind; e. Die Leistungen wurden nicht vor dem 1.1.2020 beendet (LPH 8). 3.Verbleiben nach Anwendung der Mindestanforderungen mehr geeignete Bewerber übrig als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, trifft die Vergabestelle eine Auswahl anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen aus Ziff. 1 um eine Punktzahl nach Ziff. 3 zu erhalten, die zur Bildung einer Bewerberreihenfolge herangezogen wird: a. Einhaltung der Mindestanforderungen b. Projekt, bei dem als Wärmeerzeuger eine Großwärmepumpe mit mind. 500 kWth zu planen war (2 Punkte maximal 5 Punkte) c. Projekt bei dem als Wärmeerzeuger eine Biomasse-Feuerungsanlage mit mind. 150 kWtg zu planen war. (1 Punkt maximal 3 Punkte) d. Projekt, bei dem mehrere (mind. 2) Wärmeerzeugungsanlagen mit mindestens zwei unterschiedlichen Primär-Energieträgern zum Einsatz kamen (multivalente Heizwerke) und bei denen eine technisch- und wirtschaftlich optimierte Fahrweise steuerungstechnisch umgesetzt wurde. (2 Punkte maximal 6 Punkte) e. Projekt, welches nach dem BEW-Förderprogramm gefördert wurde. (0,5 Punkte maximal 1 Pkt.) Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 03 Referenzbogen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 15.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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