AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 11:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/584b4255-e0c3-46d5-bcda-6cf10430e996/

Dienst- und Schutzkleidung für den Rettungsdienst der Kreise Höxter, Lippe und Paderborn

Notice-ID: 584b4255-e0c3-46d5-bcda-6cf10430e996 · Procedure-ID: 5e755f8b-b9d4-4cea-89fd-1a72d6a05975

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Lippe - Der Landrat, Detmold
Veröffentlicht
27.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35113400 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Kreise Höxter, Lippe und Paderborn (Auftraggeber) sind für ihre Kreisgebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan. Die genannten Auftraggeber schreiben gemeinschaftlich für den Bevölkerungsschutz die Lieferung der Dienst- und Schutzkleidung für den Rettungsdienst als Rahmenvereinbarung aus. Es handelt sich um drei Einzelaufträge, die an einen einzigen Anbieter vergeben werden, aber separat von jedem der Auftraggeber.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
25.02.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).